IHK-Umweltnachrichten
Gesetzentwurf zur Aufhebung des LkSG
Dies bedeutet, dass der Gesetzentwurf nun zur Beratung an die Ausschüsse (insbesondere den Wirtschaftsausschuss) überwiesen wird und danach erneut in nächster Zeit im Plenum behandelt werden wird.
Quelle: DIHK