IHK-Umweltnachrichten
Ökodesign-Verordnung: Verlängerung der Lebensdauer von Produkten
Durch die Regelungen der Ökodesign-Verordnung sollen Waren langlebiger und ressourcenschonender werden, sich leichter wiederverwenden, aufrüsten, reparieren und recyceln lassen. Insgesamt liegt der Fokus auf einer Verlängerung der Lebensdauer von Produkten. Neben übergreifenden Leistungsanforderungen plant die Kommission, über delegierte Rechtsakte weitere spezifische Produktanforderungen für einzelne Produktkategorien festzulegen.
Die neu festgelegten Anforderungen an Produkte sollen auch helfen gegen sogenannte "vorzeitige Obsoleszenz" vorzugehen. Gemeint sind damit Praktiken, die darauf abzielen, die Nutzungsdauer eines Produktes einzuschränken, zum Beispiel durch spezifische Konstruktionsmerkmale, Nichtverfügbarkeit von Ersatzteilen oder fehlenden Software-Updates. In ihrem ersten Arbeitsplan, der spätestens neun Monate nach Inkrafttreten der neuen Rechtsvorschriften angenommen werden soll, wird die EU-Kommission einigen Produktgruppen Priorität einräumen. Zu diesen Produkten gehören Eisen, Stahl, Aluminium, Textilien mit Fokus auf Bekleidung und Schuhen, Möbel, Reifen, Reinigungsmittel, Farben, Schmiermittel und Chemikalien.
Als weiterer entscheidender Punkt ist in der Ökodesign-Verordnung auch das Konzept der digitalen Produktpässe verankert. So soll verhindert werden, dass Informationen entlang der Wertschöpfungskette verloren gehen. Dies soll später die Rückführung von Materialien in den Wertschöpfungskreislauf vereinfachen.