IHK-Umweltnachrichten
Ökodesignverordnung vom Europäische Rat final angenommen
Mit wenigen Ausnahmen (zum Beispiel Autos und Produkte der Sicherheits- und Verteidigungsindustrie) unterliegen sämtliche Arten von Produkten der neuen Verordnung. Es gelten neue Anforderungen. Zu diesen zählen unter anderem Langlebigkeit, Wiederverwendbarkeit, Aufrüstbarkeit und Reparierbarkeit von Produkten. Darüber hinaus werden unter anderem Regeln zur Energie- und Ressourceneffizienz, Wiederaufbereitung und Recycling sowie ein digitaler Produktpass eingeführt. Die neuen Kriterien werden auch Anwendung in der öffentlichen Beschaffung finden. Außerdem enthält die Verordnung ein Vernichtungsverbot von unverkauften Textilen.
Durch die Zustimmung des Rats wurde der Rechtsakt formell angenommen. Im nächsten Schritt erscheint die Verordnung dann im Amtsblatt und tritt 24 Monate nach ihrer Bekanntgabe in Kraft.
Weiterführende Links:
- EU-Kommission zur Ökodesignverordnung: Ecodesign for Sustainable Products Regulation.
- Ökodesignverordnung, Gesetzestext: Angenommene Texte - Ökodesign-Verordnung.
- Green transition: Council gives its final approval to the ecodesign regulation.
- Der digitale Produktpass – nur bürokratiearm eine Chance auf mehr Kreislaufwirtschaft (dihk.de).
- Neue Informationen zum Digitalen Produktpass (dihk.de)
Quelle DIHK