IHK-Umweltnachrichten

Novelle der EU-Abfallverbringungsverordnung veröffentlicht

Die neue Verordnung (EU) 2024/1157 vom 11. April 2024 über die Verbringung von Abfällen (Link zum EU-Amtsblatt) wird nach einer zweijährigen Übergangsfrist, d. h. am 21. Mai 2026, die bisherige Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 komplett ablösen. Bis dahin gilt das bisherige Recht (mit einigen Sonderregelungen bzw. abweichenden Übergangszeiten).
Mit der neuen Verordnung werden sowohl die Regelungen zu Abfällen aus der „Gelben Liste“ als auch zu Abfällen aus der „Grünen Liste“ präzisiert und in Teilen verschärft. Artikel 18 zur „Grünen Liste“ wird dadurch deutlich umfangreicher. Außerdem werden Kunststoffabfallexporte in Nicht-OECD-Staaten (Abfallcode B3011) ab 21. November 2026 verboten, um eine stoffliche Verwertung innerhalb der EU zu fördern.
Eine wichtige Neuerung stellt die Einführung von elektronischen Begleitdokumenten (sowohl „Grüne Liste“ als auch „Gelbe Liste“) ab 21. Mai 2026 dar. Details hierzu muss die EU-Kommission bis 21. Mai 2025 festlegen.
Eine gut lesbare und strukturierte Übersicht über die kommenden Änderungen infolge der neuen Verordnung hat die SAM mbh (Sonderabfall-Management-Gesellschaft Rheinland-Pfalz mbH) veröffentlicht. Sie ist auf der SAM-.Homepage in Form einer 14-seitigen pdf-Datei zu finden (hier ganz unten auf der Seite: Abfallverbringung | SAM GmbH RLP (sam-rlp.de) ).
Quelle: IHK Südlicher Oberrhein