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Immissionsschutz – Neue Zuständigkeitsverordnung

Die Landesregierung Rheinland-Pfalz hat die Überarbeitung der Zuständigkeitsverordnung im Immissionsschutz beschlossen, um die bisherigen Regelungen an die aktuellen bundesrechtlichen Vorgaben anzupassen. Mit der Neufassung werden Genehmigungsverfahren für Elektrolyseure zur Wasserstoffproduktion sowie für Biogasanlagen eindeutig den Struktur- und Genehmigungsdirektionen (SGD) zugewiesen.
Damit schafft das Land mehr Transparenz und Rechtssicherheit für Unternehmen und Behörden. Darüber hinaus integriert die Verordnung künftig auch die Zuständigkeiten nach dem „Gesetz zur Ausführung des Protokolls über Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregister, sodass eine bisherige zusätzliche Zuständigkeitsregelung entfällt. Ziel der Anpassung ist es, Bürokratie abzubauen, Verfahren zu vereinfachen und die Anwendung des Immissionsschutzrechts für Anlagenbetreiber und Behörden gleichermaßen zu erleichtern.