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PPWR: Erster delegierter Rechtsakt angenommen

Mit diesem delegierten Rechtsakt werden Umhüllungen und Gurte, die zur Sicherung von Waren auf Paletten während des Transports verwendet werden, von der neuen Wiederverwendungspflicht der EU ausgenommen.
In der Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle (PPWR) war zuvor ein Zielwert von 100 % für die Wiederverwendung der beiden Gegenstände festgelegt worden, wenn sie innerhalb von Unternehmen und zwischen Unternehmen im selben Mitgliedstaat verwendet werden, aber beide Gegenstände sind nun von dieser Regel ausgenommen.
Quelle: DIHK