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Anerkennung dauerhafter CO2-Entnahmen

Die Verordnung ergänzt den 2024 beschlossenen Zertifizierungsrahmen und definiert, unter welchen Bedingungen CO₂-Entnahmen als hochwertig gelten, etwa hinsichtlich Zusätzlichkeit, Dauerhaftigkeit und Nachhaltigkeit.
Die Verordnung betrifft drei Technologien: Direct Air Capture mit Speicherung (DACCS), Bioenergie mit CO₂-Abscheidung und -Speicherung (BioCCS) sowie die Herstellung und Nutzung von Biokohle (Biochar). Ziel ist es, eine transparente und einheitliche Grundlage zur Berechnung von Netto-CO₂-Entnahmen zu schaffen und Investitionen zu erleichtern, ohne Greenwashing zu riskieren.
Quelle: DIHK