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ETS 2: Rat ebnet Weg für europaweite Einführung

Der Europäische Rat hat am 18. Februar 2026 Maßnahmen zur Marktstabilitätsreserve des ETS 2 beschlossen. Das System umfasst Gebäude-, Straßenverkehrs- und weitere Brennstoffsektoren und soll nun 2028 starten.
Deutschland verfügt mit dem nationalen Emissionshandel (nEHS) bereits über ein Bepreisungssystem – viele EU‑Länder jedoch nicht, was zu Wettbewerbsnachteilen führt. Die Ratsposition ist ein wichtiger Schritt hin zu einem fairen europäischen Markt.
Der Standpunkt des Europäischen Rates sieht vor, dass die Reserve den CO2‑Markt stabilisieren soll, indem sie Ungleichgewichte zwischen Angebot und Nachfrage durch eine automatische Anpassung der Zertifikatmenge ausgleicht. Der Ratsbeschluss verlängert die MSR über 2030 hinaus, stärkt die Stabilität des Preisniveaus und führt eine graduelle Freigabelogik von Zertifikaten ein, um Preisspitzen und Marktinstabilitäten vorzubeugen. Ausgelöst wird die Preisbremse, sobald die CO2‑Kosten über 45 €/t (Preisstand 2020) steigen; künftig können bis zu 80 Millionen Zertifikate jährlich freigegeben werden.
Für die Wirtschaft ist die Einführung eines funktionierenden ETS 2 besonders relevant. Während Deutschland mit dem nationalen Emissionshandel bereits seit 2021 CO2‑Kosten in den ETS‑2‑Sektoren erhebt, verfügen einige Mitgliedstaaten bislang über keine vergleichbaren Bepreisungsmechanismen. Dies führt zu Wettbewerbsverzerrungen im Binnenmarkt – deutsche Unternehmen tragen heute zusätzliche Kosten, die an anderen EU‑Standorten nicht anfallen. Ein einheitliches ETS 2 schafft hier fairere Bedingungen und stärkt die Planungssicherheit.
Die Einführung des ETS 2 wurde im Zuge der Verhandlungen zum 2040‑Klimaziel jedoch um ein Jahr – von 2027 auf 2028 – verschoben. Diese Verzögerung war Teil eines politischen Kompromisses, um Staaten mit geringerer CO2‑Bepreisungspraxis einzubinden. Ergänzend wurde vereinbart, dass die Europäische Investitionsbank ein "Frontloading" bereitstellt, um frühzeitig Investitionen in CO2‑arme Technologien zu ermöglichen und damit die wirtschaftlichen Belastungen durch den ETS 2 abzumildern. Laut EU‑Kommission sollen rund 3 Milliarden Euro an Investitionsmöglichkeiten für Dekarbonisierung im Gebäude- und Transportsektor vorgezogen werden.
Die DIHK setzt sich – unter anderem in der Studie "Neue Wege für die Energiewende (‘Plan B’)" – für ein europaweit einheitliches Emissionshandelssystem ein. Wesentliche Argumente: Marktwirtschaftliche Mechanismen ermöglichen CO2‑Reduktion zu den geringsten gesamtwirtschaftlichen Kosten, der ETS 2 wirkt technologieoffen und schafft langfristige Investitionssicherheit. Ein EU‑weiter CO2‑Preis reduziert zudem Wettbewerbsnachteile energieintensiver Unternehmen in Deutschland.
Die Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament werden voraussichtlich ab dem zweiten oder dritten Quartal 2026 beginnen. Für Unternehmen bleibt die Entwicklungen rund um den ETS 2, die Ausgestaltung der Übergangsregelungen sowie die konkreten Auswirkungen auf Energie- und Betriebskosten entscheidend.
Quelle: DIHK