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Änderung der CSRD im Amtsblatt veröffentlicht

Das Verfahren des sog. Omnibus I zur Nachhaltigkeit mit Änderung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) und der Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) ist nun abgeschlossen.
Im Amtsblatt der EU ist am 26. Februar 2026 der amtliche Text veröffentlicht worden.
Die Änderungen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung in der Rechnungslegungsrichtlinie, der CSRD und der Abschlussprüferrichtlinie sind bis zum 19. März 2027 in nationales Recht umzusetzen. Die Vorgaben der Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) sind erst bis zum 26. Juli 2028 umzusetzen.
Es ist davon auszugehen, dass das Verfahren zur Umsetzung der CSRD in nationales Recht im Bundestag in Kürze wieder aufgenommen wird und die Änderungen des sog. Omnibus I in das bereits begonnene Verfahren integriert werden.
Die Änderung der europäischen Nachhaltigkeitsberichterstattungsstandards (ESRS) wird derzeit noch in der EU-Kommission beraten. Eine weitere öffentliche Konsultation zu den geänderten ESRS wird für Mitte April bis Mitte Mai erwartet. Bis Ende Juni soll die delegierte Verordnung mit den geänderten ESRS dann von der EU-Kommission beschlossen werden. EU-Parlament und Europäischer Rat haben dann im Anschluss noch die Möglichkeit ein Veto einzulegen; erst nach Ablauf dieser Frist werden die geänderten ESRS im Amtsblatt als delegierte Verordnung veröffentlicht werden.
Der Voluntary Sustainability Reporting Standard for SME (bisher VSME) ist aktuell ebenfalls Gegenstand der Beratungen in der EU-Kommission. Auch der ggf. etwas geänderte VSME wird voraussichtlich von Mitte April bis Mitte Mai nochmals konsultiert werden. Er wird ebenfalls als delegierte Verordnung von der EU-Kommission im Juni beschlossen werden. Auch in diesem Verfahren haben EU-Parlament und Europäischer Rat noch ein Vetorecht, bevor der Standard im Amtsblatt veröffentlicht werden kann. Da sich der Anwendungsbereich des VSME mit dem Omnibus I nun auf Unternehmen mit bis zu 1.000 Mitarbeitern bezieht, ist davon auszugehen, dass der Standard einen neuen bzw. geänderten Namen erhält, ggf. „Voluntary Standard“ (VS).
Quelle: DIHK