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Wasserstoffbeschleunigungsgesetz verabschiedet

Im Wirtschaftsausschuss erzielten CDU/CSU und SPD eine Einigung auf die oben genannten Erweiterungen des Gesetzentwurfs. Die verabschiedete Fassung enthält wesentliche Verbesserungen gegenüber dem Kabinettsentwurf: bspw. Erweiterung auf Anlagen zur Erzeugung von kohlenstoffarmem Wasserstoff sowie auf Verteil- und Fernleitungsnetze.
Der Bundesrat hatte zuvor 32 Änderungsvorschläge eingebracht, darunter die Ausweitung des Anwendungsbereichs auf industrielle Endnutzungen (z. B. Stahl, Chemie). Diesem Vorschlag folgte die Bundesregierung nicht mit der Begründung: Das Gesetz fokussiere bewusst auf Bereitstellung und Infrastruktur, nicht auf die Vielzahl industrieller Anwendungen.
Wesentliche Inhalte des Beschlusses
  • Vereinfachte, digitalisierte und zeitlich verkürzte Genehmigungsverfahren, u. a. im Wasserrecht und im Energiewirtschaftsrecht.
  • Aufnahme weiterer Anlagen in den Anwendungsbereich, darunter
    • Anlagen zur Umwandlung von Wasserstoffderivaten und LOHC in Wasserstoff,
    • Importanlagen für erneuerbare Kraftstoffe nicht biogenen Ursprungs (z. B. PtL‑Produkte wie e-Fuels),
    • Anlagen zur Erzeugung von Wasserstoff mit CCS‑Verfahren (blauer Wasserstoff).
  • Ergänzende Entschließung: Stärkung der Hafeninfrastruktur für zukünftige Import- und Logistikbedarfe, Berücksichtigung von KMU und Handwerksbetrieben im Hochlauf ; die Bundesregierung wird aufgefordert, eine Verlängerung der Strompreiskompensation sowie die Beibehaltung der Netzentgeltbefreiung für Elektrolyseure zu prüfen.
Quelle: DIHK