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Klimaschutzverträge: Zweite Gebotsrunde für Mai angekündigt
Die überarbeitete Förderrichtlinie befindet sich in der Abstimmung innerhalb der Bunderegierung und mit der Europäischen Kommission. Die zweite Auktion soll im Mai 2026 starten. Folgende Elemente werden gegenüber der ersten Auktion geändert:
- CCUS-Projekte sind zur Dekarbonisierung industrieller Produktion zugelassen.
- Die CO2-Emissionsminderungsziele betragen 50 % nach vier Jahren und 85 % nach fünfzehn Jahren. So soll der Industrie mehr Flexibilität bei der Umsetzung der Projekte eingeräumt werden.
- Die Dekarbonisierung von industriellem Wärmebedarf durch Industriedampfprojekte ist zugelassen
- Die Regelung zur Verschiebung des operativen Beginns soll gelockert werden, damit Unternehmen auf reale technologische und infrastrukturelle Gegebenheiten reagieren können.
- Es soll eine Möglichkeit zum Exit vor operativem Beginn zugelassen werden, insbesondere für Projekte mit kritischen externen Abhängigkeiten.
- Die Verpflichtung zu Überschusszahlungen soll gedeckelt werden.
Das Auktionsvolumen soll in der Höhe eines mittleren einstelligen Millionenbetrags liegen.
Im November/Dezember soll die Bezuschlagung erfolgen.
Wie bisher dürfen am Auktionsverfahren nur diejenigen Unternehmen teilnehmen, die erfolgreich das Vorverfahren (im Herbst letzten Jahres) durchlaufen haben.
Quelle: DIHK
