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Gesetzesentwurf für klimafreundliche Mobilität
Mit einem neuen Gesetzentwurf setzt das Bundeskabinett ein klares Signal für mehr Klimaschutz im Verkehrssektor. Ziel ist es, die Treibhausgasemissionen von Kraftstoffen deutlich zu senken und zugleich die nationalen Klimaziele sowie EU-Vorgaben zu erfüllen.
Kern des Vorhabens ist die schrittweise Anhebung der THG-Minderungsquote für Kraftstoffanbieter: Sie steigt von aktuell 10,6 Prozent auf 59 Prozent bis 2040. Unternehmen erhalten dabei verschiedene Möglichkeiten, ihre Verpflichtungen zu erfüllen – etwa durch den Einsatz nachhaltiger Biokraftstoffe, die Nutzung von grünem Wasserstoff in Raffinerien oder die Anrechnung von Strom für Elektrofahrzeuge. Erstmals wird der Einsatz von erneuerbarem Wasserstoff für Mineralölunternehmen verbindlich.
Gleichzeitig setzt der Gesetzentwurf klare Leitplanken für Nachhaltigkeit. Konventionelle Biokraftstoffe aus Nahrungs- und Futtermitteln bleiben begrenzt, um negative Auswirkungen auf Ernährungssicherheit und Umwelt zu vermeiden. Stattdessen sollen fortschrittliche Biokraftstoffe aus Rest- und Abfallstoffen stärker gefördert werden. Ab 2027 werden Palmöl-Reststoffe nicht mehr angerechnet. Strom für Elektrofahrzeuge kann weiterhin auf die Quote angerechnet werden, sofern seine Nutzung im Verkehr nachweisbar ist.
Quelle: DIHK
