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Eckpunktepapier zum neuen Gebäudemodernisierungsgesetz
"Das Heizungsgesetz wird abgeschafft" schreiben Unions- und SPD-Fraktion in ihrem Eckpunktepapier zum neuen Gebäudemodernisierungsgesetz, das gestern vorgestellt wurde. Gemeint ist damit wohl die Verständigung auf die Abschaffung der zentralen 65%-Regel für Heizungssysteme im bestehenden GEG. Verständigt hat man sich außerdem im Grundsatz auf eine Grüngas- bzw. Grünheizölquote sowie Vereinfachungen bei der kommunalen Wärmeplanung.
Die wesentlichen Punkte des Papiers sind:
- Streichung der 2023 eingefügten §§ 71-71p und von § 72 des GEG, also des allgemeinen 65%-Grundsatzes für Heizungssysteme in Neu- und Bestandsbauten, des Betriebsverbotes für Heizkessel und Ölheizungen sowie der Ausrüstverpflichtung mit Gebäudeautomationssystemen
- Einführung einer "Bio-Treppe" für den Einbau neuer Gas- und Ölheizungen, die ab 2029 (mindestens 10 %) einen zunehmenden Anteil CO2-neutraler Brennstoffe vorsieht und in drei Stufen bis 2040 steigen soll
- Einführung einer (bilanziellen) Grüngas- bzw. Grünheizölquote bei Inverkehrbringern von Erdgas und Heizöl, die 2028 mit einem Anteil von bis zu einem Prozent starten und ansteigend ausgestaltet werden soll
- Sicherung einer "auskömmlichen" Finanzierung der Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG) bis mindestens 2029
- 1:1-Umsetzung der europäischen Gebäudeeffizienzrichtlinie, damit sollen bis zu den EPBD-determinierten Nullemissionsstandards für neue Gebäude (2028 bzw. 2030) auch die Bestandsregelungen für den Wärmeerzeuger im Neubau gelten
- Stark vereinfachte Wärmeplanung für kleine Kommunen (< 15.000 Einwohner) und Berücksichtigung der Kälteplanung bei Kommunen > 45.000 Einwohner erst ab der Fortschreibung der kommunalen Wärmepläne
- Novellierung von AVBFernwärmeV und Wärmelieferverordnung, Anpassung des (voraussetzungslosen) Leistungsanpassungsrechts für Wärmekunden in der AVBFernwärmeV sowie "moderate" Anpassung des Kostenneutralitätsgebots (§ 556c BGB iVm WärmeLV) bei Umstellung auf gewerbliche Wärmelieferung
- Gesetzliche Regelung und Aufstockung der Bundesförderung effiziente Wärmenetze (BEW) sowie Einführung einer Möglichkeit zur "angemessenen" Weitergabe von Investitionskosten für Dekarbonisierung von Wärmeerzeugungs- und Wärmenetzinfrastruktur
- Einrichtung einer verpflichtenden Preistransparenzplattform und Schlichtungsstelle für Fernwärmeversorgung und Stärkung der Preisaufsicht
Weiterer Zeitplan:
- Kabinettsbeschluss bis Ostern
- Inkrafttreten des Gesetzes vor dem 01.07.2026
Quelle: DIHK
