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Aktualisierung der Chemikalien-Klimaschutzverordnung
Der Bundesrat hat am 30. Januar die Änderungen der Chemikalien-Klimaschutzverordnung (ChemKlimaschutzV) beschlossen. Das Inkrafttreten der Verordnung wird voraussichtlich im Laufe des Aprils erwartet.
Hintergrund ist die neue EU-F-Gas-Verordnung (EU) 2024/573, die bereits gilt und auf nationaler Ebene eine Anpassung der ChemKlimaschutzV erforderlich macht.
Zentrale Punkte im Überblick:
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Bestehende Sachkundenachweise behalten bis zum 12. März 2029 ihre Gültigkeit.
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Neue Sachkundebescheinigungen setzen künftig eine erweiterte Prüfung (inkl. alternativer Kältemittel) sowie regelmäßige Auffrischungskurse voraus.
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Es gilt eine neue Systematik der Sachkundebescheinigungen und ein erweiterter Anwendungsbereich.
Ab 2029 dürfen Unternehmenszertifikate nur noch auf Grundlage der neuen Personalzertifikate bzw. nach absolvierten Auffrischungskursen genutzt werden.
Quelle: DIHK
