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Position der IHK-ARGE RLP zur Verpackungssteuer
Nachdem das Bundesverfassungsgericht im Januar 2025 eine Verfassungsbeschwerde gegen die Erhebung einer Verpackungssteuer in Tübingen zurückgewiesen hat, prüfen nun weitere Kommunen die Einführung der Steuer. Durch die Steuer sollen Einwegverpackungen reduziert und das Müllaufkommen im öffentlichen Raum verringert werden.
Die IHK-Arbeitsgemeinschaft Rheinland-Pfalz lehnt die geplante Verpackungssteuer ab und warnt vor gravierenden Folgen für die regionale Wirtschaft. Unternehmen leisten bereits erhebliche Beiträge zur Entsorgung und Verwertung von Verpackungen. Eine zusätzliche Steuer würde eine finanzielle Mehrbelastung schaffen und insbesondere für Gastronomie und Einzelhandel kaum tragbar sein.
Auch der bürokratische Aufwand ist ein großes Problem: Unterschiedliche kommunale Regelungen würden ein kompliziertes Kontrollsystem erfordern und den Wettbewerb verzerren. Kunden könnten auf steuerfreie Gemeinden ausweichen, was lokale Unternehmen schwächt und Kaufkraft abzieht.
Zudem ist die ökologische Wirkung fraglich. Studien zeigen, dass Verpackungssteuern nicht zwangsläufig zu weniger Abfall führen und Mehrwegsysteme in manchen Fällen sogar höhere Umweltbelastungen verursachen. Statt pauschaler Steuern fordert die IHK daher gezielte Anreize für nachhaltige Innovationen und einen stärkeren Ausbau der Kreislaufwirtschaft.
Zudem ist die ökologische Wirkung fraglich. Studien zeigen, dass Verpackungssteuern nicht zwangsläufig zu weniger Abfall führen und Mehrwegsysteme in manchen Fällen sogar höhere Umweltbelastungen verursachen. Statt pauschaler Steuern fordert die IHK daher gezielte Anreize für nachhaltige Innovationen und einen stärkeren Ausbau der Kreislaufwirtschaft.
Die IHK appelliert an die Kommunen, auf weitere Verbrauchssteuern zu verzichten und stattdessen nachhaltige Maßnahmen zu fördern, die Unternehmen nicht unnötig belasten.