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Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur UVPVwV
Mit dem Beschluss wird die bisherige Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Ausführung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPVwV) aus dem Jahr 1995 neu gefasst. Sie wird damit an die zahlreichen Gesetzesänderungen und Rechtsprechungen angepasst. Um in Kraft zu treten, muss sie noch verkündet werden.
Als besonders schwierig gelten beispielsweise die Untersuchung kumulativer Auswirkungen eines Projekts zusammen mit anderen Projekten (die sogenannte Kumulationsprüfung) und wann von einem Projekt erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen ausgehen (was zu einer UVP-Pflicht führt). Auch der Umfang der in einer UVP zu untersuchenden und zu berichtenden Umweltauswirkungen ist wichtiger Bestandteil der UVPVwV.
Die Vollzugsvorschrift wird nach Verkündung im Amtsblatt rechtkräftig.
Quelle: DIHK