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Die DIHK veröffentlichte ihren Beschleunigungsmonitor, in dem der Umsetzungsstand der im Bund-Länder-Beschleunigungspakt wichtigsten gesetzlichen Maßnahmen untersucht wird.
Ab dem 28. März können Anträge auf kostenlose Zuteilung von Emissionsberechtigungen gestellt werden.
Zukünftig wird es ein Register für gasförmige Energieträger sowie für Wärme und Kälte aus erneuerbaren Energiequellen oder unvermeidbarer Abwärme geben.
Am 1. Januar 2024 ist die überarbeitete Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen in Kraft getreten.