Umwelt und Energie

Kommunale Verpackungssteuer

Ein Risiko für den Umsatz und die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen in Rheinland-Pfalz

Seitdem das Bundesverfassungsgericht die Tübinger Verpackungssteuer am 27. November 2024 für rechtlich zulässig erklärt hat, prüfen aktuell auch in Rheinland-Pfalz mehrere Kommunen die Einführung einer Verpackungssteuer. Die Einführung einer solchen Steuer würde zu erheblichen negativen Folgen für Unternehmen führen – nicht nur in Form zusätzlicher bürokratischer Belastungen, sondern vor allem auch durch erhebliche Umsatzverluste und Wettbewerbsverzerrungen. Die IHK-Arbeitsgemeinschaft Rheinland-Pfalz lehnt diese Steuer daher entschieden ab.

Worum geht es?

Die Verpackungssteuer wird auf Einwegverpackungen für warme Speisen und Getränke zum sofortigen Verzehr erhoben. Sie soll Abfall reduzieren und Mehrwegsysteme fördern. Die Verpackungssteuer gilt für die folgenden Einwegartikel: Getränkebecher und Deckel, Teller und Besteck, Rührstäbchen und Trinkhalme, Kartons, Schalen und Boxen, Tüten, Alufolien und Einwickelpapiere. Unternehmen, die solche Produkte anbieten, müssen die Steuer entrichten – beispielsweise 50 Cent je Verpackungseinheit oder 20 Cent je Besteckset. Da es sich um eine lokale Verbrauchssteuer handelt, wird diese direkt an den Kunden weitergegeben, zuzüglich Mehrwertsteuer.

Wer ist betroffen?

Von der Verpackungssteuer betroffen sind insbesondere Gastronomie- und Systemgastronomiebetriebe, einschließlich Franchiseunternehmen und lokaler Ketten. Auch Bäckereien, Cafés, Einzelhändler mit Take-away-Angeboten, Tankstellen mit Bistro oder Supermärkte mit "To-Go"-Bereichen müssen mit der Steuer rechnen. Zudem wären Lieferdienste, Food-Startups sowie kleine Imbisse und Foodtrucks stark belastet.

Warum lehnen wir die kommunale Verpackungssteuer ab?

  1. Umsatzverlust und Wettbewerbsverzerrung: Die Verpackungssteuer würde zu Umsatzverlusten führen, da Kunden vermehrt auf "to-go"-Produkte verzichten könnten oder auf benachbarte Kommunen ohne Steuer ausweichen, um die Steuer zu umgehen. Dies würde Unternehmen in stärker belasteten Kommunen benachteiligen und zu Wettbewerbsverzerrungen führen.
  2. Doppelte Belastung der Unternehmen: Viele Betriebe leisten bereits erhebliche Beiträge zur Verpackungsentsorgung durch das Einwegkunststofffonds-Gesetz. Eine zusätzliche Steuer stellt eine weitere, schwer zu tragende finanzielle Belastung dar.
  3. Unverhältnismäßiger bürokratischer Aufwand: Unterschiedliche Satzungen und Steuersätze in den Kommunen verursachen nicht nur zusätzliche Kosten, sondern auch enormen bürokratischen Aufwand, der die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen erheblich beeinträchtigen kann.
  4. Zweifelhafte Umweltwirkung: Studien zeigen, dass Verpackungssteuern nicht automatisch zu einer Abfallreduktion führen. Zudem sind Mehrwegsysteme oft ressourcenintensiver, was die Umweltbilanz nicht zwangsläufig verbessern kann.

Unsere Forderung

Die IHK-Arbeitsgemeinschaft Rheinland-Pfalz fordert, die Einführung der kommunalen Verpackungssteuer zu stoppen. Eine solche Steuer führt zu Umsatzverlusten für die Betriebe und zu Wettbewerbsverzerrung zwischen den Kommunen. In der aktuell schlechten wirtschaftlichen Lage stehen Gastronomie und Einzelhandel ohnehin bereits durch andere gesetzliche Regelungen unter Druck und sollten nicht weiter belastet werden.