Steuern und Finanzen

Kommunaler Finanzausgleich RLP: Steuererhöhungsspirale droht

Städte, Kreise und Gemeinden erhalten zwar mehr Geld vom Land. Doch gleichzeitig planen viele Kommunen, Grund- und Gewerbesteuern – teilweise massiv – anzuheben oder haben dies bereits umgesetzt. Es droht eine Erhöhungsspirale. Denn das neue Landesfinanzausgleichsgesetz sieht bei den Realsteuern eine dynamisierte Anpassung an die bundesdurchschnittlichen Nivellierungssätze vor. Sofern Kommunen diese Mindesthebesätze nicht anwenden, drohen deutliche Einnahmeverluste, da Landeszuweisungen für dringend notwendige Maßnahmen dann nicht mehr gewährt werden sollen. Damit befinden sich viele rheinland-pfälzische Kommunen in einer Zwangslage. Bislang war der Vorteil relativ moderater Steuersätze für viele Gemeinden ein wesentlicher Standortfaktor, der nun verspielt zu werden droht.
Unternehmen in Rheinland-Pfalz werden durch die Steuererhöhungen zur Unzeit belastet. Durch sie verteuern sich die Preise für Dienstleistungen und Produkte weiter – sofern die Unternehmen die steuerlichen Mehraufwendungen überhaupt an die Kunden weitergeben können.

Entwicklung Nivellierungssätze

Was die Politik tun kann

Die notwendige Entschuldung der Kommunen darf nicht durch höhere Grund- und Gewerbesteuern erkauft werden. Diese verteuern die kommunalen Standorte und führen zu einem Verlust der regionalen Wettbewerbsfähigkeit. Die Landespolitik muss die Wirkung der Neuregelung des kommunalen Finanzausgleichs evaluieren und der absehbaren Steuererhöhungsspirale entschieden gegensteuern.
Es reicht zudem nicht, die kommunalen Haushalte vorrangig über Einnahmeerhöhungen auszugleichen. Ebenso müssen die Ausgaben stärker in den Blick genommen werden und das Konnexitätsprinzip stärkere Beachtung finden. Die Landespolitik muss die Kommunen mit Finanzmitteln ausstatten, die einer effektiven Erledigung der übertragenen, öffentlichen Aufgaben gerecht wird und die Kommunen in die Lage versetzt, in Zukunftsthemen wie Klimaschutz und Digitalisierung zu investieren.
Der finanzielle Mindestbedarf der Kommunen muss sich stärker an den Realitäten orientieren und beispielsweise die sich dynamisch entwickelnden Kosten im Sozialbereich besser abbilden.
Um auch mittelfristig eine finanzielle Perspektive zu haben, bedürfen insbesondere Kommunen in strukturschwachen Regionen zusätzlich zum kommunalen Finanzausgleich einen Härteausgleich.

Was die IHKs tun

Die IHK-Arbeitsgemeinschaft Rheinland-Pfalz steht im Verbund mit der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK) für eine Modernisierung und nachhaltige Vereinfachung des Steuerrechts. Im Fokus stehen dabei eine moderate Steuerlast, ein reduzierter Verfahrensaufwand, eine effiziente Verwendung der Steuermittel und die Konsolidierung der öffentlichen Haushalte.
Die IHK-Arbeitsgemeinschaft Rheinland-Pfalz gibt eine Übersicht zu Gewerbe- und Grundsteuerhebesätzen heraus. Sie ermöglicht interkommunale Vergleiche, auch im Zeitablauf. Die IHKs analysieren außerdem kommunale Haushalte, geben Auskünfte zu allgemeinen Steuerthemen und informieren über aktuelle Änderungen oder unternehmensrelevante Entscheidungen zum Steuerrecht. Die IHKs organisieren zudem Veranstaltungen zu ausgewählten steuerlichen Themen. Für konkrete steuerliche Fragen des eigenen Betriebs bieten die IHKs in Kooperation mit Steuerberatern regelmäßig Steuerberatersprechtage an.
Der Landessteuerausschuss der rheinland-pfälzischen IHKs erarbeitet steuerpolitische Grundsatzpositionen und vertritt diese gegenüber der Landespolitik. Die rheinland-pfälzischen IHKs bringen sich in den Ausschuss Steuern und Finanzen der DIHK ein und agieren damit auch auf Bundesebene.