Kampagne Sachverständigenwesen

Relevanz der öffentlichen Bestellung

Als Sachverständiger kann sich grundsätzlich jeder bezeichnen. Der Begriff ist in Deutschland nicht geschützt und auch nicht an konkrete Nachweise oder Zertifikate gebunden. Bei der öffentlichen Bestellung und Vereidigung als Sachverständiger durch die IHK sieht das ganz anders aus. Personen, die den Antrag auf öffentliche Bestellung und Vereidigung stellen, müssen eine überdurchschnittliche Sachkunde und Erfahrung auf ihrem jeweiligen Bestellungsgebiet mitbringen. Darüber hinaus muss die oder der öffentlich bestellte Sachverständige seine Unabhängigkeit, Unparteilichkeit und Vertrauenswürdigkeit sowie einen tadellosen Ruf unter Beweis stellen. Die Voraussetzung der Antragsstellung sind hoch und werden bei jedem Antragssteller sehr genau geprüft, aber mit der entsprechenden Vorbildung, einer gewissen Erfahrung und Reife sowie der Fähigkeit, komplexe Sachverhalte und Fragestellung im Rahmen eines Gutachtens auch für Laien nachvollziehbar darzustellen, durchaus machbar.
Öffentlich bestellte Sachverständige nehmen aufgrund dieses besonderen Qualitätsanspruchs eine im wahrsten Sinne des Wortes „entscheidende“ Rolle vor Gericht ein. Richter greifen im Rahmen ihrer Verfahren gezielt auf die Sachverständigen der IHK zurück, um eine sachgerechte Entscheidung für die Prozessparteien herbeizuführen. Öffentliche bestellte Sachverständige genießen daher ein hohes Ansehen und erhalten häufig gerade deswegen besonders interessante und herausfordernde Aufträge.
Sollen wichtige Entscheidungen auf einer fachlich fundierten Basis getroffen werden und der eigene Sachverstand reicht für die Beurteilung nicht aus, kann ein öffentlich bestellter Sachverständiger die Entscheidung erleichtern. Das trifft insbesondere auf die Beurteilung und Bewertung von Mängeln oder Schäden zu. Für die Ermittlung einer Schadensursache ist ebenfalls häufig ein außergewöhnlicher Sachverstand notwendig. Sollen Gebäude, Grundstücke, Unternehmen oder andere Vermögenswerte bewertet werden, führt die Einbeziehung eines Sachverständigen zu einem zuverlässigen Ergebnis.
Ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger bietet die Gewähr für eine unabhängige Feststellung von Tatsachen im Rahmen der Beweissicherung. In Auseinandersetzungen über Honorare, Vergütungen, Preise oder spezielle Eigenschaften können Sachverständige eine Einigung zwischen den Streitparteien herbeiführen und so gerichtliche Auseinandersetzungen vermeiden. In Gerichtsverfahren sind Gutachten von öffentlich bestellten Sachverständigen oft unersetzlich.