Themen
Meilensteine auf dem Weg zur LEAPG/BID Gründung
BID-Meilensteine laut LEAPG §
- Akteure benennen den Aufgabenträger
- Der Aufgabenträger hat Anspruch auf die Adressen der Eigentümer
- Antragsberechtigung (LOI mind. 15% der Fläche/ 15% der Grundstücke)
- Antragsstellung (LOI, Projektbereich, Maßnahmen-/ Finanzierungskonzept, öffentlich-rechtlicher Vertrag)
- Negativquorum (Widerspruch von max. 33% der Fläche oder 33% der Grundstücke)
- Satzungsbeschluss der Gemeinde
- Abschluss des öffentlich-rechtlichen Vertrages
BID-Gründung in der Praxis
- Akteure zur BID-Gründung finden sich zusammen
- Besetzung des Arbeitskreises (frühe Einbindung der Wirtschaftsförderung empfohlen)
- Vorabgespräche mit bereits bekannten Eigentümerinnen und Eigentümern
- Vorbereitung einer Info-Veranstaltung (Referentin/Referent, Gebietsabgrenzung, Umlageschlüssel, Kosten, mögliche Maßnahmen etc.)
- Versammlung/ Info-Veranstaltung für bekannte Eigentümer (Vorstellung BID, Notwendigkeit, Vorteile, Kosten, Ideenpool)
- Konkretisierung des Maßnahmenkataloges
- Gespräche mit weiteren Eigentümern Einsammlung der ersten Zustimmungserklärungen
- Akteure benennen den Aufgabenträger
- Der Aufgabenträger hat Anspruch auf die Adressen der Eigentümer
- Versammlung/ Info-Veranstaltung für alle Eigentümer (Inhalt s. oben)
- Erneute Konkretisierung des Maßnahmenkataloges
- weitere Gespräche mit Eigentümern mit weiterem Klärungsbedarf
- Einsammlung der Zustimmungserklärungen
- Weiteres Verfahren der Antragsstellung