Themen

Meilensteine auf dem Weg zur LEAPG/BID Gründung

BID-Meilensteine laut LEAPG §

  • Akteure benennen den Aufgabenträger
  • Der Aufgabenträger hat Anspruch auf die Adressen der Eigentümer
  • Antragsberechtigung (LOI mind. 15% der Fläche/ 15% der Grundstücke)
  • Antragsstellung (LOI, Projektbereich, Maßnahmen-/ Finanzierungskonzept, öffentlich-rechtlicher Vertrag)
  • Negativquorum (Widerspruch von max. 33% der Fläche oder 33% der Grundstücke)
  • Satzungsbeschluss der Gemeinde
  • Abschluss des öffentlich-rechtlichen Vertrages

BID-Gründung in der Praxis

  • Akteure zur BID-Gründung finden sich zusammen
  • Besetzung des Arbeitskreises (frühe Einbindung der Wirtschaftsförderung empfohlen)
  • Vorabgespräche mit bereits bekannten Eigentümerinnen und Eigentümern
  • Vorbereitung einer Info-Veranstaltung (Referentin/Referent, Gebietsabgrenzung, Umlageschlüssel, Kosten, mögliche Maßnahmen etc.)
  • Versammlung/ Info-Veranstaltung für bekannte Eigentümer (Vorstellung BID, Notwendigkeit, Vorteile, Kosten, Ideenpool)
  • Konkretisierung des Maßnahmenkataloges
  • Gespräche mit weiteren Eigentümern Einsammlung der ersten Zustimmungserklärungen
  • Akteure benennen den Aufgabenträger
  • Der Aufgabenträger hat Anspruch auf die Adressen der Eigentümer
  • Versammlung/ Info-Veranstaltung für alle Eigentümer (Inhalt s. oben)
  • Erneute Konkretisierung des Maßnahmenkataloges
  • weitere Gespräche mit Eigentümern mit weiterem Klärungsbedarf
  • Einsammlung der Zustimmungserklärungen
  • Weiteres Verfahren der Antragsstellung