Pressemitteilung vom 21.08.2026

Steuerspirale trifft Unternehmen im Land immer stärker

IHK-Arbeitsgemeinschaft Rheinland-Pfalz warnt vor neuer Steuerbelastung
Die Steuerbelastung für Unternehmen in Rheinland-Pfalz steigt weiter. Das zeigt die Auswertung der Grund- und Gewerbesteuerhebesätze für 2026 der IHK-Arbeitsgemeinschaft Rheinland-Pfalz. Besonders kritisch bewerten die Industrie- und Handelskammern, dass mehrere Kommunen 2026 erstmals gesplittete Hebesätze bei der Grundsteuer B eingeführt haben – mit teils deutlich höheren Sätzen für gewerblich genutzte Grundstücke. Hinzu kommt: Die Steuerpläne der Bundesregierung für Alkohol, Schaumwein, Tabak und Zucker würden Rheinland-Pfalz mit seiner starken Getränke- und Tabakwarenbranche besonders treffen. Auch die Erhöhung der sogenannten Reichensteuer würde viele mittelständische Betriebe weiter belasten.
„Zusätzliche Steuererhöhungen treffen die Unternehmen in einer ohnehin angespannten Lage – gerade in strukturschwächeren Regionen“, sagt Arne Rössel, Hauptgeschäftsführer der IHK-Arbeitsgemeinschaft Rheinland-Pfalz. „Sie schwächen Wettbewerbsfähigkeit, Investitionen, Beschäftigung und regionale Wertschöpfung.“
Die IHKs appellieren deshalb an Bund und Land, die Steuerpläne in den weiteren parlamentarischen Verfahren zu stoppen. Zugleich brauche es angesichts der schwierigen Finanzlage vieler Kommunen eine zügige Überprüfung des Kommunalen Finanzausgleichs, Strukturreformen und eine Neuordnung der föderalen Finanzbeziehungen.
Für die Auswertung der aktuellen Steuerentwicklung haben die IHKs die Hebesätze in Kommunen mit mehr als 10.000 Einwohnern verglichen. Demnach haben Andernach, Germersheim, Konz, Pirmasens und Wörth 2026 gesplittete Hebesätze bei der Grundsteuer B für Wohn- und Gewerbegrundstücke neu eingeführt. 2025 waren es 13 Kommunen. Damit haben nun 18 von 47 der größten Kommunen differenzierte Hebesätze bei der Grundsteuer B. Das entspricht 38 Prozent.
Dabei unterscheidet sich das Verhältnis der Hebesätze für Wohn- und Gewerbegrundstücke zum Teil deutlich. So ist Bingen Spitzenreiter mit einem Splittingfaktor von 2,58, gefolgt von Neuwied (Faktor 2,3) und Andernach (Faktor von 2,21). In diesen Kommunen ist der Hebesatz für gewerbliche Grundstücke mehr als doppelt so hoch wie für Grundstücke zu Wohnzwecken.
„Die gesplitteten Hebesätze bewegen sich rechtlich auf einer unsicheren Grundlage “, stellt Dr. Florian Steidl, wirtschaftspolitischer Sprecher der IHK-Arbeitsgemeinschaft Rheinland-Pfalz, fest.
Das zeige auch der Blick nach Nordrhein-Westfalen: Dort ist ein Splitting ebenfalls möglich, nach ersten Gerichtsentscheidungen haben jedoch mehrere Kommunen ihre differenzierten Hebesätze wieder zurückgenommen.
Bei der Gewerbesteuer bleibt eine neue Erhöhungswelle in Rheinland-Pfalz 2026 zwar aus – von Entlastung kann jedoch keine Rede sein. Die Hebesätze verharren vielerorts auf hohem Niveau. Laut IHK-Auswertung hat nur eine der 47 größten Kommunen ihren Satz angepasst: Alzey erhöhte ihn um 35 Punkte auf 420 Prozent. Am höchsten bleibt die Belastung in Betzdorf mit 510 Prozent, gefolgt von Mainz mit 460 Prozent und Lahnstein mit 450 Prozent.
„Dass sich die Spirale bei der Gewerbesteuer erstmals seit Jahren nicht weiterdreht, ist ein wichtiges Signal“, sagt IHK-Steuerexperte Florian Steidl. „Von Entwarnung kann aber keine Rede sein: Die Hebesätze sind in den vergangenen Jahren bereits deutlich gestiegen – und mit ihnen die Standortkosten für die Unternehmen. Kommunale Standorte bleiben nur wettbewerbsfähig, wenn Kosten und Standortbedingungen zusammenpassen.“