Pressemitteilung vom 2. April 2025

IHK-Arbeitsgemeinschaft Rheinland-Pfalz zum Entwurf des Landesklimaschutzgesetzes im Landtag

„Nein zum Landesklimaschutzgesetz“

Zum Gesetzentwurf des Landesklimaschutzgesetzes, das am Donnerstag, 3. April, auf der Tagesordnung des Landtags steht, erklärt der Hauptgeschäftsführer der IHK-Arbeitsgemeinschaft Rheinland-Pfalz Arne Rössel:
„​Der aktuelle Gesetzentwurf des Landesklimaschutzgesetzes geht aus Sicht der rheinland-pfälzischen Industrie- und Handelskammern am Ziel vorbei und wird daher von uns abgelehnt – das haben wir auch in unserer Stellungnahme dazu deutlich gemacht. Die verbindliche Vorgabe, Rheinland-Pfalz bis 2040 klimaneutral zu machen, basiert auf unrealistischen Annahmen und verkennt die tatsächlichen Handlungsmöglichkeiten des Landes. So wird der Wald als CO₂-Senke überschätzt, obwohl er die erhofften Mengen an Treibhausgasen längst nicht mehr kompensieren kann.​ Und bei dem Ziel, den Stromverbrauch in Rheinland-Pfalz bis 2030 vollständig aus erneuerbaren Energien zu decken, bleibt unklar, wie der dafür notwendige Ausbau der Stromnetze konkret umgesetzt werden soll – verbindliche Zusagen oder detaillierte Pläne für den Netzausbau fehlen.
Unsere Befürchtung: Das Land setzt sich ambitionierte Ziele, die es allein nicht erreichen kann – und nimmt dafür dann nachträglich Bürger und Wirtschaft in die Pflicht. In einer Zeit, in der wir um jeden Arbeitsplatz und die Zukunftsfähigkeit des Standorts Rheinland-Pfalz kämpfen, ist ein solches Gesetz ein falsches Signal. Es sorgt für zusätzliche Bürokratie bei der Landesverwaltung und Planungsunsicherheit bei den Unternehmen, ohne dass es dem Klimaschutz wirklich dient.
Was wir stattdessen brauchen, ist ein realistischer, wirtschaftsnaher Ansatz: der zügige Ausbau von Stromnetzen, die Sicherstellung von ausreichend verfügbarem Grünstrom, eine flächendeckende Lade- und Tankinfrastruktur – und ausreichend Kapazitätsreserven, um die Versorgungssicherheit zu gewährleisten. Nur so gelingt die Energiewende – nicht durch gut gemeinte, aber am Ende wirkungslose symbolische Gesetzentwürfe.“​