Pressemitteilung vom 23.10.2026
IHK-Arbeitsgemeinschaft Rheinland-Pfalz zum Sondervermögen
Der Weg für die Umsetzung des Sondervermögens auf kommunaler Ebene ist frei: Die Landesregierung hat die Durchführungsverordnung zum „Rheinland-Pfalz-Plan“ verabschiedet und das Förderverfahren gegenüber dem ersten Entwurf nochmals vereinfacht.
Dazu äußert sich Arne Rössel, Hauptgeschäftsführer der IHK-Arbeitsgemeinschaft Rheinland-Pfalz:
„Aus den Milliarden müssen jetzt Investitionen mit konkreten Maßnahmen- und Umsetzungsplänen werden. Ziel des Sondervermögens ist es, schnell in eine leistungsfähige Infrastruktur zu investieren und damit die wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit und Wertschöpfung im Land zu stärken. Die Vereinfachungen im Verfahren sind dafür ein wichtiger Schritt. Gleichzeitig müssen Landesregierung und Kommunale Spitzenverbände sicherstellen, dass die Mittel zielgerichtet eingesetzt werden und schnell abfließen, sowie transparent machen, welche Projekte vor Ort geplant und umgesetzt werden.“
