IHK-Arbeitsgemeinschaft Rheinland-Pfalz bewertet Beschluss zum Ladenöffnungsgesetz

Geplante Änderung zur Ladenöffnung geht nicht weit genug
Die Industrie- und Handelskammern in Rheinland-Pfalz blicken zwiegespalten auf den vom Ministerrat beschlossenen Änderungsentwurf des rheinland-pfälzischen Ladenöffnungsgesetzes. Auch wenn das Ziel stimmt, mehr Rechtssicherheit zu schaffen, sehen die IHKs Nachbesserungsbedarf mit Blick auf Flexibilität und Bürokratie. Nach dem Beschluss sollen künftig personallos betriebene Kleinstverkaufsstellen, darunter auch hybride Modelle, an Sonn- und Feiertagen öffnen dürfen. Zudem sieht der Gesetzentwurf neue Regelungen zu verkaufsoffenen Sonntagen vor sowie eine Zusammenführung mit dem Landesgesetz über Messen, Ausstellungen und Märkte.
„Es ist ein bürokratischer und nicht zeitgemäßer Schritt, mit dem die Landesregierung nun Rechtssicherheit für automatisierte Verkaufsstellen schaffen will. Gerade in ländlichen Regionen können solche Angebote die Grundversorgung der Bevölkerung sichern“, sagt Arne Rössel, Hauptgeschäftsführer der IHK-Arbeitsgemeinschaft Rheinland-Pfalz. „Allerdings wäre es sinnvoll gewesen, den Unternehmen mehr Flexibilität einzuräumen und die Regelung unbürokratischer zu gestalten. Das gilt sowohl für die zulässige Verkaufsflächen als auch für die Öffnungszeiten. Die Abschaffung des Landesgesetzes über Messen, Ausstellungen und Märkte begrüßen wir.“
Nach den Plänen der Landesregierung dürften personallos betriebene Verkaufsstellen mit bis zu 150 Quadratmetern Verkaufsfläche betrieben werden. Die Öffnungszeiten werden werktags auf 6 bis 22 Uhr beschränkt. An Sonn- und Feiertagen sind nur maximal zwölf Stunden in diesem Zeitraum erlaubt. Die Genehmigung von automatisierten Verkaufsstellen über 150 Quadratmeter ist ebenfalls möglich, liegt aber im Ermessen der Kommunen. Hier hätten sich die IHKs eine unbürokratischere und eindeutigere Regelung gewünscht.
„Durch die Möglichkeit, Ausnahmen zu machen, besteht die Gefahr eines Flickenteppichs bei den Genehmigungen. Hinzu kommt: Es ist unklar, welche Kriterien bei der Entscheidung eine Rolle spielen. Das bedeutet im Zweifelsfall neue Anträge, Gutachten oder sonstige Bürokratie, die Innovationen hemmt und die Unternehmen ausbremst, die im ländlichen Raum Nahversorgung sicherstellen möchten. Wir plädieren für ein Gesetz, das wenige eindeutige Regeln enthält und Bürokratie ab- und nicht aufbaut“, sagt Tim Wiedemann, handelspolitischer Sprecher der IHK-Arbeitsgemeinschaft Rheinland-Pfalz.
Kritisch sehen die IHKs zudem, dass automatisierte Verkaufsstellen an Werktagen weiterhin nur zwischen 6 und 22 Uhr geöffnet sein dürfen.
„Hier wäre eine 24/7-Regelung zeitgemäß und auch aus Wettbewerbsgründen geboten. Hessen zeigt bereits, dass solche Öffnungszeiten möglich sind – Rheinland-Pfalz sollte diesem Beispiel folgen“, macht Arne Rössel deutlich.
Grundsätzlich als Fortschritt bewerten die IHKs auch die vorgesehene Konkretisierung der zulässigen Anlässe für verkaufsoffene Sonntage. Gleichzeitig warnen sie vor zu starren Vorgaben:
„Rechtssicherheit ist wichtig, darf aber nicht dazu führen, dass innovative Veranstaltungsformate benachteiligt werden. Unser Vorschlag ist, dass eine Veranstaltung, die bereits drei Mal Anlass für einen verkaufsoffenen Sonntag war, künftig automatisch anerkannt wird. Das würde Planungssicherheit für Händler, Kommunen und Veranstalter schaffen“, betont Rössel.
Darüber hinaus fordern die IHKs, die Möglichkeit für einen verkaufsoffenen Sonntag an einem Adventssonntag im Dezember gesetzlich zu verankern.
„Gerade in der Adventszeit sind lebendige Innenstädte ein zentraler Teil des Einkaufserlebnisses. Ein verkaufsoffener Adventssonntag im Dezember wäre ein starkes Signal für die Stärkung der Innenstädte und den stationären Handel“, erklärt Tim Wiedemann die Bedeutung eines verkaufsoffenen Sonntages im Dezember.