Pressemitteilung vom 23.09.2026
Unternehmen kämpfen weiter mit Bürokratie in Europa
IHK-Arbeitsgemeinschaft Rheinland-Pfalz zur Wettbewerbsfähigkeit der EU
Wenn die für Binnenmarkt und Industrie zuständigen Ministerinnen und Minister der EU am 24. September über zentrale Vorhaben zur Stärkung der europäischen Wettbewerbsfähigkeit beraten, muss auch die konsequente Weiterentwicklung des Binnenmarkts im Fokus stehen. Darauf weisen die rheinland-pfälzischen Industrie- und Handelskammern mit Blick auf die Sitzung des Rates „Wettbewerbsfähigkeit“ hin. Denn gerade für die international eng verflochtene Wirtschaft in Rheinland-Pfalz sind verlässliche und einheitliche Regeln im europäischen Binnenmarkt von zentraler Bedeutung. Unterschiedliche nationale Vorschriften sowie Registrierungs-, Melde- und Verwaltungsverfahren erschweren den grenzüberschreitenden Handel und belasten besonders kleine und mittlere Unternehmen. Die IHKs fordern deshalb, bestehende Binnenmarkthürden konsequenter abzubauen und neue europäische Regelungen von Beginn an möglichst bürokratiearm und einheitlich auszugestalten.
„Ein gemeinsamer Markt muss für Unternehmen auch als gemeinsamer Markt erlebbar sein“, erklärt Arne Rössel, Hauptgeschäftsführer der IHK-Arbeitsgemeinschaft Rheinland-Pfalz. „Wenn Unternehmen in mehreren Mitgliedstaaten unterschiedliche Registrierungen vornehmen, nationale Portale bedienen oder zusätzliche Melde- und Vertreterpflichten erfüllen müssen, entfernen wir uns in der Praxis vom eigentlichen Gedanken des Binnenmarkts.“
Ein aktuelles Beispiel ist die europäische Verpackungsverordnung (Packaging and Packaging Waste Regulation – PPWR). Ihr Ziel, Verpackungsvorgaben stärker zu harmonisieren, ist grundsätzlich richtig. In der Umsetzung darf sie jedoch nicht dazu führen, dass Unternehmen trotz eines einheitlichen europäischen Rechtsrahmens weiterhin mit unterschiedlichen nationalen Registrierungs-, Melde- oder Bevollmächtigtenpflichten konfrontiert werden. Gerade kleine und mittlere Unternehmen werden durch solche zusätzlichen Fixkosten überproportional belastet.
Dass hier Handlungsbedarf besteht, wurde zuletzt auch auf europäischer Ebene deutlich. Sowohl in der Rede zur Lage der Union als auch in der Debatte des Europäischen Parlaments zur PPWR standen der Abbau administrativer Belastungen, stärkere Harmonisierung und die besonderen Belastungen kleiner und mittlerer Unternehmen im Fokus. „Die PPWR muss zeigen, dass europäische Harmonisierung tatsächlich zu weniger Bürokratie führt“, betont Rössel. „Was europaweit geregelt wird, sollte möglichst auch einmalig, digital und nach einheitlichen Verfahren erfüllt werden können.“
Auch die Erfahrungen rheinland-pfälzischer Unternehmen zeigen, dass unterschiedliche Registrierungs- und Meldepflichten sowie voneinander abweichende Verpackungs- und Entsorgungsvorgaben den grenzüberschreitenden Handel erschweren. Rund drei Viertel der im September befragten Unternehmen wünschen sich EU-weit einheitlichere Verfahren.
Ähnliche Hemmnisse zeigen sich im Dienstleistungsbereich. Unternehmen berichten unter anderem von unterschiedlichen Entsendemeldungen, zusätzlichen Nachweispflichten, abweichenden Arbeitsschutzvorgaben sowie schwer zugänglichen Verwaltungsverfahren. Gerade bei kurzfristigen Montage-, Wartungs- oder Baustelleneinsätzen entsteht dadurch erheblicher zusätzlicher Aufwand.
Aus Sicht der rheinland-pfälzischen IHKs liegt im weiteren Abbau solcher Hürden erhebliches Potenzial für die europäische Wettbewerbsfähigkeit. „Europa verfügt bereits über einen der größten Märkte der Welt. Jetzt müssen wir dafür sorgen, dass Unternehmen ihn auch tatsächlich als einen gemeinsamen Markt nutzen können“, so Rössel.
