Internationale Fachkräfte

Novellierung Fachkräfteeinwanderungsgesetz

Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz (FEG) ist seit dem 1. März 2020 in Kraft. Hierin wird geregelt, wer zu Arbeits- und zu Ausbildungszwecken einreisen darf. Fachkräfteengpässe sind eine wichtige Herausforderung für die Unternehmen in Deutschland.
Mit dem Gesetz sollen die Fachkräftebedarfe des Wirtschaftsstandortes Deutschland und die Fachkräftesicherung in den Unternehmen durch eine gezielte und gesteuerte Zuwanderung von Fachkräften aus Drittstaaten flankiert werden.
Qualifiziertes Personal ist in den meisten Branchen bereits heute knapp und die demografische Entwicklung dürfte die Lage in den kommenden Jahren weiter verschärfen. 
Wie kann gegengesteuert werden? Nach Auffassung der IHK-Organisation gilt es einerseits, inländische Potenziale stärker zu nutzen – beispielsweise über ein höheres Arbeitsvolumen, eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie und eine Stärkung bei Aus- und Weiterbildung. Andererseits kommt der Zuwanderung ausländischer Fachkräfte mehr und mehr Bedeutung zu.
Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz hat zwar etliche Erleichterungen gebracht, erste Erfahrungen zeigen jedoch, dass weiterhin Handlungsbedarf besteht. Das gilt sowohl für die Umsetzung geltender Regelungen als auch für ihre Anpassung.