Außenwirtschaft Aktuell

Ausgabe März 2023

DEUTSCHLAND – AEO-Antragstellung nur noch elektronisch

Der Zoll informiert darüber, dass in Deutschland die AEO-Antragstellung ab dem 1. März 2023 nur noch elektronisch über den "Internetantrag AEO" (IAEO) im Zoll-Portal erfolgt. Nach der Anmeldung im Zoll-Portal muss künftig zunächst der Aufruf der Dienstleistung "Grenzüberschreitender Warenverkehr" erfolgen und dort dann die Auswahl des Internetantrags AEO. Im neuen IAEO können dem Bewilligungsantrag alle erforderlichen Dateianlagen (Fragebogen, etc.) in digitaler Form beigefügt und somit künftig gemeinsam mit dem Bewilligungsantrag online eingereicht werden.

DEUTSCHLAND – ATLAS-Release 10.1

Zum 25. Februar 2023 wurde für das ATLAS-Release 10.1 der Echtbetrieb aufgenommen. In der ATLAS-Teilnehmerinfo 0410/23 (pdf-Datei) hat der Zoll Informationen zu Softwareänderungen und deren fachliche und gegebenenfalls betrieblichen Auswirkungen veröffentlicht. Darüber hinaus wurde ebenfalls eine Aufstellung der wesentlichen Änderungen (pdf-Datei) zur Verfügung gestellt.

DEUTSCHLAND – Bewilligung des Status eines zugelassenen Ausstellers (ACP)

Der Zoll informiert, dass ab dem 1. April 2023 Bewilligungen für den Status eines zugelassenen Ausstellers (ACP) unabhängig vom geografischen Geltungsbereich ausschließlich über das EU-Trader-Portal zu beantragen sind. Eine Antragstellung in Papierform bei den Hauptzollämtern ist ab diesem Zeitpunkt nicht mehr möglich – ein entsprechender Antrag dort kann nicht angenommen werden.

DEUTSCHLAND – Zollabfertigung von Hilfslieferungen und Sachspenden in die Türkei und nach Syrien

Auch bei Spenden und Hilfslieferungen sind grundsätzlich die allgemein gültigen Zollvorschriften zu beachten. Der Zoll weist darauf hin, dass auch die außenwirtschaftsrechtlichen Verbote und Beschränkungen zu berücksichtigen sind, und verweist insbesondere auf die Beschränkungen für Lieferungen nach Syrien.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) informiert, dass im Rahmen der halbjährlichen Verhandlungsrunden zu autonomen Zollaussetzungen/Zollkontingenten auf seiner Website eine unverbindliche Übersichtsliste der für die aktuelle Verhandlungsrunde angefragten deutschen Anträge zu finden ist. Dabei geht es um Maßnahmen, die zum 1. Januar 2024 wirksam werden sollen.
Zur Beachtung: Die in dieser Liste enthaltenen Angaben (Tarifnummer, Warenbezeichnungen) sind vorläufig und werden erforderlichenfalls angepasst. Eine Kontaktaufnahme mit dem BMWK, Referat VA5 ( buero-VA5@bmwk.bund.de), wird empfohlen, wenn Sie – z.B. als potenzieller Hersteller – nicht ausschließen können, dass Sie durch eine allgemeinere Fassung der Warenbeschreibung negativ betroffen sein könnten. Wirtschaftliche Einwände gegen deutsche Anträge sind bis zum 28. Februar 2023 beim BMWK einzureichen - an: buero-VA5@bmwk.bund.de.
Nach diesem Zeitpunkt werden dies Anträge in das Verfahren an die EU-Kommission geleitet und in der Gruppe für Wirtschaftliche Tariffragen (ETQG) behandelt. Alle Anträge, die in der EU gestellt werden, werden bis ca. Mitte April 2023 unverbindlich auf der Homepage des BMWK veröffentlicht. Auch im weiteren Verfahren ist es damit noch möglich einen Einwand zu stellen, jedoch nur bis spätestens Anfang Juni 2023 (kurz vor der zweiten Sitzung der ETQG).

EU – Neue Matrix für Pan-Europa-Mittelmeer-Präferenzursprungsregeln

Die Europäische Kommission hat eine neue Mitteilung über die Anwendung des regionalen Übereinkommens über die Pan-Europa-Mittelmeer-Präferenzursprungsregeln beiziehungsweise der Ursprungsprotokolle zur diagonalen Kumulierung zwischen den Vertragsparteien dieses Übereinkommens herausgegeben. Die neue Matrix ist im EU-Amtsblatt vom 10.02.2023 (C 51/01) veröffentlicht.

RUSSLAND – Zehntes EU-Sanktionspaket beschlossen

Die Europäische Union hat das zehnte Sanktionspaket gegen Russland beschlossen. Es enthält weitere Handelsbeschränkungen, u.a. für kriegsrelevante Elektronik-Teile und eine Erweiterung der Sanktionsliste. Darüber hinaus wurden die Maßnahmen zur Durchsetzung und gegen das Umgehen der Sanktionen verstärkt. Zusätzlich gibt es jetzt eine neue Meldepflicht für Vermögenswerte der russischen Zentralbank.

SCHWEIZ – EU-Sanktionen gegenüber Russland übernommen

(GTAI) Der Schweizer Bundesrat hat die Sanktionen gegenüber Russland aktualisiert und übernimmt damit das neunte Sanktionspaket der EU vom 16. Dezember 2022 . Die Schweizer Maßnahmen sind am 25. Januar 2023 in Kraft getreten.

TÜRKEI – Importverordnungen und Produktkonformitätserlasse 2023

(GTAI) Die Türkei bildet mit der EU eine Zollunion. Trotzdem gibt es besondere Einfuhrbestimmungen, die beachtet werden müssen. Die Importverordnungen und Produktkonformitätserlasse für das Jahr 2023 wurden im türkischen Amtsblatt Nr. 32060 v. 31. Dezember 2022 veröffentlicht. 

TÜRKEI – Sonderzölle 2023 – Warenkreis erweitert

(GTAI) Die Türkei erhebt Sonderzölle auf zahlreiche Waren. Im Jahr 2023 wird der Kreis der betroffenen Waren erweitert. Hinzu kommen bestimmte Chemikalien, pharmazeutischer Zement, bestimmte Holzwaren, Gewebe aus Wolle, bestimmte Stein- und Asphaltwaren, Fliesen, Glaswaren, legierte Flachstahlerzeugnisse, Metallgitter, Nadeln, Nagelscheren, Büromaterialien, bestimmte Fördermaschinen, Teile für landwirtschaftliche Maschinen, Schneide- und Abkantmaschinen, Stromrichter, bestimmte Elektrofahrzeuge und Schmuckwaren.

UKRAINE – Verlängerung der Handelsvorteile für ukrainische Waren

(GTAI) Am 24. Mai 2022 billigte der Europäische Rat unter anderem die Aussetzung von Einfuhrzöllen für ukrainische Waren. Nun sollen die Maßnahmen verlängert werden. Die beschlossenen Handelsliberalisierungen haben sich positiv auf den Handel der Ukraine mit der EU ausgewirkt. Nun hat die EU-Kommission vorgeschlagen, die Aussetzung von Einfuhrzöllen, Kontingenten und Handelsschutzmaßnahmen für ukrainische Ausfuhren in die EU um ein weiteres Jahr zu verlängern. Der Vorschlag der Kommission wird nun vom Europäischen Parlament und vom Rat der Europäischen Union geprüft, damit ein nahtloser Übergang von den bestehenden zu den neuen Maßnahmen ermöglicht werden kann. 

VAE – Einführung einer verpflichtenden eDAS-Beglaubigung am 1. März 2023 

Für Ursprungszeugnisse, Handelsrechnungen und sonstige Dokumente für Wareneinfuhren in die Vereinigten Arabischen Emirate wurden bisher regelmäßig Bescheinigungen durch die IHKs mit anschließender konsularischer Legalisierung durch die emiratischen Botschaften/Konsulate unter Einbindung des Außenministeriums der VAE (MOFAIC) gefordert. Dies erfolgte i.d.R. optional auf Kundenwunsch oder auf Anforderung des Zolls.
Zukünftig sind nun Handelsrechnungen im Zusammenhang mit Wareneinfuhren beim Außenministerium der Vereinigten Arabischen Emirate (MOFAIC) mittels des sogenannten Electronic Attestation Service (eDAS) elektronisch beglaubigen zu lassen. Die Pflicht, die hierbei erzeugte „electronic attestation reference number“ (eDAS-Referenznummer) anschließend in der Importzollanmeldung anzugeben, wurde verschoben und soll nach derzeitigem Stand statt vom 1. Februar 2023 nun ab 1. März 2023 gelten. Dies geht aus Informationen hervor, die das MOFAIC zurzeit über die eDAS-Anwendung an die Nutzer versendet.