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Neuregelung des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes schafft Chancen für RLP

Am 1. März 2020 trat das Fachkräfteeinwanderungsgesetz (FEG) in Kraft, das den Zuzug von nicht-akademischen Fachkräften aus Drittstaaten erstmals grundsätzlich ermöglichte und zunächst für Erleichterung in der Wirtschaft sorgte. In Rheinland-Pfalz wurde in diesem Zuge die Zentrale Ausländerbehörde geschaffen, als Know-how-Träger und zur Bündelung der bürokratischen Einwanderungsprozesse. Dennoch: Das FEG in seiner ursprünglichen Form ist vielfach sperrig und kompliziert, mit der Neuregelung soll die Fachkräfteeinwanderung künftig auf drei Säulen ruhen:
  1. Fachkräftesäule: Umfasst die Blaue Karte EU für Hochschulabsolventen und Menschen mit in Deutschland anerkanntem Berufsabschluss. Es soll jede qualifizierte Beschäftigung ausgeübt werden können.
  2. Erfahrungssäule: Für Menschen mit Berufsabschluss und Berufserfahrung, die einen deutschen Arbeitsvertrag in einem nicht-reglementierten Beruf vorweisen können.
  3. Potenzialsäule: Ermöglicht die Arbeitssuche in Deutschland auf Grundlage einer Chancenkarte, die Voraussetzungen wie Sprachkenntnisse, Berufserfahrung, Alter und Deutschlandbezug berücksichtigt.
Zudem sollen die Marketingbemühungen im Ausland gestärkt werden. Für die Wirtschaft sind dies zunächst gute Ansatzpunkte. Der Personenkreis, dem die Einreise aus Drittstaaten auf unseren Arbeitsmarkt ermöglicht wird, vergrößert sich, die Hürden werden gesenkt. Dennoch fehlen besondere Anreize insbesondere für junge Menschen, sich z.B. für eine Ausbildung in Deutschland zu entscheiden. Eine weitere Herausforderung wird die Informationslage insbesondere in kleinen und mittleren Unternehmen bleiben. Gerade Betriebe mit kleineren Strukturen fällt es häufig schwer, den Überblick zu behalten und entweder eigenständig im Ausland zu rekrutieren oder sich an bestehenden Programmen mit ihren Voraussetzungen zu beteiligen.

Was die Politik tun kann

Die Gesetzgebung zur Fachkräfteeinwanderung liegt auf Bundesebene. Deren Ausgestaltung vor Ort ist jedoch maßgeblich für ihren Erfolg. Rheinland-Pfalz muss sich bundesweit und international als Standort für internationale Fachkräfte positionieren. Es bestehen verschiedene Handlungsfelder für Land und Bund:
  1. Bund: Konsequenter Einsatz für eine bundesweit transparente und einheitliche Umsetzung der Neuregelungen, sowie für eine bessere personelle Ausstattung der beteiligten Verwaltungseinheiten, insbesondere in den Visastellen der Auslandsvertretungen. Einstellungsverfahren sind bisher oft nicht erfolgreich, weil Wartezeiten zu lang sind und Schnittstellen zwischen Behörden nicht reibungslos funktionieren.
    Für den Zuzug qualifizierter Arbeitskräfte ist eine verstärkte Förderung und der Ausbau von Rekrutierungs- und Vorbereitungsprogramen für Fachkräfte in ihren Herkunftsländern erforderlich.
  2. Land: Flächendeckende Ausweitung der Marke „make-it-in.rlp.de“ und Einbeziehung aller relevanten Akteure auf Landesebene. Ziel: Gemeinsames Vorgehen bei der Beratung von Unternehmen und Fachkräften und gemeinsames Verständnis der bürokratischen Prozesse zur besseren Verzahnung.
    Zielgruppenspezifische und aktive Ansprache von internationalen Fachkräften mit Kampagnen und Programmen im Ausland, um die Attraktivität von Rheinland-Pfalz als Ziel von ausländischen Fachkräften zu steigern.
  3. Kommunen: Ausländische Fachkräfte kommen nicht alleine, sondern meist mit Familien. Vor Ort besteht ein hoher Bedarf an Unterstützungsnetzwerken, die mit Integrationsangeboten und Möglichkeiten der Unternehmen ergänzen. Auch der Ausbau des Wohnraums für Einzelne und Familien spielt indes eine wichtige Rolle. Kommunen können mit einer gelebten Willkommenskultur in Ausländerbehörden und Gesellschaft einen wichtigen Beitrag zu nachhaltigen Bleibeperspektiven leisten.
Es gilt, Ausländerbehörden besser personell auszustatten, um Bearbeitungstaus zu vermeiden.

Was die IHKs tun

Mit ihren vier Welcome Centern bieten die IHKs in RLP bereits heute
  • Grundsätzliche Beratung von Unternehmen und Fachkräften bei allgemeinen Fragen von Rekrutierung Einreise und Integration
  • Unterstützung von Fachkräften bei beruflicher Anerkennung durch
    1) FOSA-Beratung und
    2) bei der Suche nach notwendigen Anpassungsqualifizierung
  • Aufklärung u.a. durch Webinare zu rechtlichen Grundlagen
  • Beteiligung an Rekrutierungsprogrammen für Fachkräfte aus dem Ausland
Weitere Informationen dazu gibt es unter: www.ihk-rlp.de/welcomecenter sowie www.make-it-in.rlp.de.