Die Bedeutung ausländischer Fachkräfte für den Arbeitsmarkt in Rheinland-Pfalz steigt weiter. Laut der aktuellen IHK-Konjunkturumfrage Herbst 2019 sind derzeit bereits
55 Prozent der Unternehmen unseres Landes so sehr vom Fachkräftemangel betroffen, dass eine Mehrbelastung für vorhandene Mitarbeiter entsteht und Aufträge abgelehnt werden müssen.
In der Konsequenz rücken
neue Zielgruppen in den Fokus, um den Fach- und Arbeitskräftebedarf unseres Wirtschaftsstandorts zu decken. Dabei betrachten über 50 Prozent der Unternehmen die Beschäftigung internationaler Fachkräfte als Chance, sehen sich aber zugleich mit erheblichen bürokratischen Hürden und komplizierten administrativen Verfahren konfrontiert (IHK-Konjunkturumfrage Herbst 2018).
Vor diesem Hintergrund setzt die rheinland-pfälzische Wirtschaft hohe Erwartungen in das Fachkräfteeinwanderungsgesetz (FEG), das zum 1. März 2020 in Kraft treten wird. Die neuen gesetzlichen Regelungen lassen darauf hoffen, dass die
Fachkräfteeinwanderung und dieRekrutierung von Fachkräften im Ausland unkomplizierter werden und die Integration auf dem Arbeitsmarkt sich beschleunigt. In ihrer Gesamtwirkung bedeuten FEG und Migrationspaket eine attraktive rechtliche Grundlage für die Beschäftigung ausländischer Fachkräfte aus dem Nicht-EU-Ausland.
Hausaufgaben: Verwaltungsstrukturen anpassen
Für eine wirkungsvolle Umsetzung des FEG benötigt die rheinland-pfälzische Wirtschaft neben umfassenden Service- und Unterstützungsleistungen auch eine
belastbare Verwaltungsstruktur zur Abwicklung der administrativen Verfahren. Zudem ist ein landesweit einheitliches Vorgehen der Ausländerbehörden sowie die Bündelung von (Prozess-)Know-how unabdingbar – insbesondere bei der für unseren Arbeitsmarkt hoch relevanten
Ersterteilung der Aufenthaltserlaubnisse und weiterer Fragen der Arbeitsmigration.
Gegenwärtig ist die Betreuung der Antragsverfahren in Rheinland-Pfalz dezentral an den verschiedenen Standorten der Ausländerbehörden vorgesehen. Die bestehende dezentrale Struktur sorgt bereits heute für eine
landesweit unterschiedliche Praxis und in der Folge für Unsicherheit und Zurückhaltung bei der Beschäftigung ausländischer Fachkräfte in den rheinland-pfälzischen Unternehmen.
Zur Vergrößerung der Grafik bitte anklicken. Quelle: Umfrage der IHK Koblenz
Zentrale Verwaltungsstelle für die Umsetzung des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes schaffen
Landesweite Standards zum Umgang mit Antragsverfahren im Rahmen der Fachkräfteeinwanderung zur Handlungssicherheit der Wirtschaft entwickeln
Bündelung von Know-how und Ansprechpartnern in den Ausländerbehörden umsetzen
Was die IHKs tun
Die IHK-Arbeitsgemeinschaft engagiert sich durch die
Welcome Center gemeinsam mit der Landesregierung seit 2015 intensiv für internationale Fachkräfte auf dem rheinland-pfälzischen Arbeitsmarkt. Bereits heute bieten die IHKs ihren Mitgliedsunternehmen so ein umfangreiches Beratungsangebot zur Gewinnung und Integration ausländischer Fachkräfte an. Zudem unterstützen die Welcome Center außerdem ausländische Fachkräfte selbst bei beruflicher Anerkennung und Arbeitsmarktintegration. Seit ihrer Gründung haben die Welcome Center landesweit etwa 2.000 Beratungen durchgeführt.