Arbeitsmarkt

Beschäftigung ukrainischer Geflüchteter

Geflüchtete aus der Ukraine mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG dürfen grundsätzlich uneingeschränkt einer Beschäftigung oder selbstständigen Tätigkeit nachgehen. Wir geben Ihnen einen Überblick zu Integrationsmöglichkeiten und Bleibeperspektiven.

Arbeitsmarktzugang und langfristige Bleibeperspektiven

Die entsprechenden Aufenthaltserlaubnisse wurden durch die Bundesregierung auf Grundlage der EU-Entscheidung zum vorübergehenden Schutz automatisch bis zum 4. März 2027 verlängert. Ein gesonderter Verlängerungsantrag ist hierfür in der Regel nicht erforderlich.
Für Arbeitgeber besonders wichtig: Der Aufenthalt nach § 24 AufenthG muss nicht zwingend die einzige Perspektive bleiben. Viele ukrainische Beschäftigte können inzwischen in einen anderen, längerfristig angelegten Aufenthaltstitel wechseln. Dies eröffnet Unternehmen die Möglichkeit, qualifizierte Mitarbeitende dauerhaft an sich zu binden.

Wechsel in andere Aufenthaltstitel („Spurwechsel“)

Erfüllen ukrainische Beschäftigte die jeweiligen Voraussetzungen, kann ein Wechsel insbesondere in folgende Aufenthaltstitel infrage kommen:
  • Aufenthaltserlaubnis für beruflich qualifizierte Fachkräfte (§§ 18a, 18b AufenthG),
  • Aufenthaltstitel für Ausbildung,
  • Aufenthaltstitel für Berufserfahrene.
Für Unternehmen bedeutet dies zusätzliche Planungssicherheit. Wer ukrainische Mitarbeitende langfristig beschäftigen möchte, sollte frühzeitig prüfen, ob die Voraussetzungen für einen Wechsel in einen Fachkräfteaufenthaltstitel oder die Blaue Karte EU erfüllt werden können. Hierzu zählen insbesondere die berufliche Qualifikation, die Anerkennung ausländischer Abschlüsse sowie die konkreten Bedingungen des Beschäftigungsverhältnisses.

Empfehlung für Arbeitgeber

Nutzen Sie Beschäftigung und Qualifizierung möglichst gemeinsam als Integrationsstrategie. Deutschkurse, Weiterbildungen und gegebenenfalls die Anerkennung beruflicher Qualifikationen erhöhen nicht nur die Einsatzmöglichkeiten im Unternehmen, sondern können auch den Weg in einen dauerhaften Aufenthaltstitel erleichtern. Damit schaffen Sie eine langfristige Perspektive sowohl für Ihre Beschäftigten als auch für Ihren Betrieb.