Politik
Landesklimaschutzgesetz
Klimaschutz ist eines der zentralen Ziele unserer Zeit, doch er kann nur gelingen, wenn er im Einklang mit der Wirtschaft steht und finanzierbar bleibt. Ende letzten Jahres hat die rheinland-pfälzische Landesregierung – trotz aller Einwände der Wirtschaft – die Novelle des Landesklimaschutzgesetzes beschlossen. Zehn Jahre vor der EU – bis 2040 – will das Land klimaneutral sein und damit auch eine Vorreiterrolle in Deutschland einnehmen. Doch angesichts des aktuellen Stands der Umsetzung fragt man sich: Passen die Ziele in die Zeit und sind sie überhaupt erreichbar, ohne dabei die wirtschaftliche Substanz des Landes zu gefährden?
Das neue Klimaschutzgesetz verlangt drastische Emissionssenkungen und setzt auf unzählige noch zu beschließende Detailregelungen. Unerfüllbar wirkende Sektorziele durch die Hintertür sowie vermutete Erschwernisse bei Genehmigungsverfahren und Flächenausweisungen erhöhen die Planungsunsicherheit zusätzlich. Was mit Blick auf den Koalitionsfrieden gut gemeint ist, wird in der betrieblichen Praxis zur Herkulesaufgabe. In den nächsten fünf Jahren soll der CO₂-Ausstoß fast doppelt so stark gesenkt werden wie in den letzten 20 Jahren. Zudem soll Rheinland-Pfalz bis 2030 seinen Strombedarf vollständig aus erneuerbaren Energien decken; die bisherigen Zubauwerte müssten sich dafür aber pro Jahr mehr als verdoppeln.
Ganz grundsätzlich drohen die überambitionierten Klimaschutzziele somit den Vertrauensverlust in die Landesregierung und die Energiewende weiter zu verstärken. Denn für den Klimaschutz fehlt es dem Land ohnehin an der maßgeblichen Gesetzgebungskompetenz. Am besten wäre es daher, die Landesregierung würde das Landesklimaschutzgesetz lediglich als weitere Maßnahme ihrem bislang 57 Maßnahmen zählenden Bürokratieabbauplan hinzufügen. Die IHK-Arbeitsgemeinschaft Rheinland-Pfalz setzt sich weiter dafür ein.