Investitionsoffensive braucht Strukturreformen

Mit dem Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität“ (SVIK) stellt der Bund über einen Sonderschuldentopf insgesamt 500 Milliarden Euro bereit. Ziel ist es, zusätzliche Investitionen in zentrale Zukunftsfelder zu ermöglichen – nicht als Ersatz bestehender Investitionsplanungen, sondern als Ergänzung. Diese Mittel sollten ausschließlich investiv und nicht konsumtiv verwendet werden.

Worum es geht

Rheinland-Pfalz erhält aus dem Sondervermögen über zwölf Jahre 4,8 Milliarden Euro, also rund 400 Millionen Euro jährlich. Davon entfallen 40 Prozent auf das Land und 60 Prozent auf die Kommunen, ergänzt durch 50 Millionen Euro jährlich aus Landesmitteln.
Die Landesregierung hat drei zentrale Investitionsschwerpunkte benannt:
  1. Bildungsinfrastruktur (Schulen, Kitas, Hochschulen, Wissenschaft),
  2. Klima-Wald-Offensive,
  3. Klimafreundliche Mobilität und Hochwasserschutz.
Die Ausgangslage ist jedoch herausfordernd: Die Investitionsquote in Rheinland-Pfalz liegt seit Jahrzehnten deutlich unter dem Durchschnitt der Flächenländer. Zudem werden geplante Investitionsausgaben regelmäßig nicht vollständig umgesetzt.

Was die Politik tun kann

Die Landesregierung ist gefordert, die Rahmenbedingungen für eine wirksame Umsetzung des Sondervermögens zu schaffen. Dazu müssen Reform- und Verwaltungsprozesse Planungs-, Genehmigungs- und Vergabeverfahren vereinfacht, digitalisiert und auf den Prüfstand gestellt werden. Erst danach sollte die Freigabe der Mittel erfolgen.
Zudem muss sichergestellt werden, dass die Gelder aus dem SVIK zusätzlich und ausschließlich für Investitionen verwendet werden – sowohl auf Landes- als auch auf kommunaler Ebene. Dazu muss auch eine strategische Priorisierung erfolgen. Investitionen sollten auf Projekte mit hohem Nutzen-Kosten-Verhältnis konzentriert werden, um den Wirtschaftsstandort nachhaltig zu stärken. Neben der Verkehrsinfrastruktur sollten gerade auch die Berufsschulen prioritär behandelt und damit gestärkt werden, da diese ein wichtiger Grundstein für die Fachkräftesicherung darstellen.
Das Investitionsniveau muss dauerhaft erhöht werden. Die unterdurchschnittlichen Investitionsausgaben des Landes müssen unabhängig vom Sondervermögen mindestens auf das Durchschnittsniveau der Flächenländer angehoben werden.

Was die Industrie- und Handelskammern tun

Die Arbeitsgemeinschaft der Industrie- und Handelskammern begleiten die Umsetzung des Sondervermögens kritisch und konstruktiv. Sie setzen sich dafür ein, dass, Effizienz und Wirkung im Vordergrund stehen. Die Mittel müssen dort eingesetzt werden, wo sie den größten wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Nutzen entfalten.
Die IHKs fordert außerdem ein Moratorium zur Überprüfung und Optimierung der Verwaltungsprozesse, um Investitionen nicht durch Bürokratie zu verzögern. Dazu haben die IHKs Vorschläge zum Bürokratieabbau an die Landesregierung herangetragen.
Transparenz und Kontrolle bei der Investition des Sondervermögens müssen gewährleistet sein. Die Verwendung der Mittel muss nachvollziehbar und überprüfbar sein – sowohl auf Landes- als auch auf kommunaler Ebene.