Forderungspapier der IHK-Arbeitsgemeinschaft Rheinland-Pfalz zur Landtagswahl 2026

Stärker. Einfacher. Schneller.
Wirtschaftsstandort Rheinland-Pfalz 2031+

Eine starke Wirtschaft ist die Grundlage für sichere Arbeitsplätze und ein starkes Rheinland-Pfalz. Derzeit befindet sich die rheinland-pfälzische Wirtschaft im dritten Jahr einer Rezession, die von Investitionszurückhaltung geprägt ist. Die neue Landesregierung ist aufgefordert, ihr Arbeitsprogramm konsequent darauf auszurichten. Alle Akteure sollten daran mitwirken, dass der Wirtschaftsstandort Rheinland-Pfalz wieder mit exzellenten Rahmenbedingungen glänzen kann. Neue und bestehende Landesgesetze und -verordnungen sind dementsprechend auf den Prüfstand zu stellen. Das Verwaltungshandeln ist möglichst digitalisiert und wirtschaftsfreundlich auszurichten. Mit dem vom Bund in Aussicht gestellten sogenannten „Sondervermögen“ besteht eine große Chance, in der nächsten Legislatur wichtige Infrastrukturprojekte mit zusätzlichen Finanzmitteln auf den Weg zu bringen. Mit dem kurzgefassten IHK-Positionspapier werden ausgewählte Handlungsfelder kurz und konkret dargestellt.

1. Bürokratie zurückbauen und auf Wirtschaftssachverstand vertrauen

Schneller genehmigen und bauen

Die teils detailliertere und strengere Landesbauordnung von Rheinland-Pfalz sollte mit der Muster-Bauordnung des Bundes harmonisiert werden. Damit kann Bürokratie abgebaut und die Standards für Unternehmen angeglichen werden, was wiederum faire Marktbedingungen bundesweit schaffen kann. Zudem sollte auf Beschleunigung und weitere Digitalisierung der Planungs- und Genehmigungsverfahren hingewirkt werden.

Nachfolge erleichtern

Unternehmensnachfolgen müssen erleichtert werden, um Gründungsinteressierten den Einstieg zu ermöglichen und den Fortbestand des Unternehmens, seiner Wertschöpfung und den Arbeitsplätzen zu sichern. Dazu sollte ein fünfjähriger Bestandsschutz auf die Konzessionsübertragung gelten. Daneben sollten Karenzzeiten während der Übernahme des Unternehmens für steuerliche Betriebsprüfungen geschaffen werden sowie Melde- und Berichtspflichten und weitere bürokratische Auflagen ausgesetzt werden. Darüber hinaus sollte für bestehende bauliche Anlagen ein erweiterter Bestandsschutz für mindestens fünf Jahre gelten, der auch bei wesentlichen Änderungen bestehender baulicher Anlagen baurechtliche Nachforderungen für nicht unmittelbar betroffene Teile des Betriebsgebäudes gemäß
§ 85 Abs. 2 LBauO ausschließt. Zudem sollten unterschiedliche Maßvorgaben für Arbeitsräume vereinheitlicht werden. In diesem Sinne sollte auch § 43 Abs. 1 der LBauO, der eine Verpflichtende Höhe von 2,40 Metern vorsieht, an die bundesweite Arbeitsstättenverordnung angepasst werden, die keine Mindestvorgaben vorsieht. Die Raummaße sollten in der Unternehmensverantwortung liegen und sich an der Art der körperlichen Beanspruchung und der Anzahl der Beschäftigten orientieren.

Landesklimaschutzgesetz abschaffen

Das Landesklimaschutzgesetz Rheinland-Pfalz verfolgt ein schärferes Ziel als das bereits sehr ambitionierte Klimaschutzgesetz des Bundes. Zudem blendet es die weitreichenden, marktgerichteten Regelungen auf Bundes- und EU-Ebene aus. Für Rheinland-Pfalz besteht weder eine Regelungslücke, noch ist der Bedarf an einer weiterführenden Regulierungsnotwendigkeit erkennbar, die durch ein landesspezifisches Klimaschutzgesetz zu füllen wäre. Durch die mittelbaren Auswirkungen des Landesklimaschutzgesetzes wird die Wettbewerbssituation der rheinland-pfälzischen Wirtschaft maßgeblich negativ tangiert – auch, da durch die Dopplung bereits existierender Instrumente, wie der ETS-Regelungen auf EU-Ebene, noch mehr Bürokratie aufgebaut wird. Investitionszurückhaltung, Verlagerung von Arbeitsplätzen und Betriebsstätten oder sogar der Aufgabe ganzer Produktionsstätten drohen. Das Landesklimaschutzgesetz ist abzuschaffen.

Verbindlicher Praxis- und Digitalcheck

Der Praxis- und Digitalcheck für Gesetzentwürfe, Verordnungen und Verwaltungsvorschriften sollte für alle Rechts- und Verwaltungsvorschriften verpflichtend eingeführt werden. Nur durch die verpflichtende Einführung des Praxis- und Digitalchecks kann sichergestellt werden, dass unnötige Schriftformerfordernisse und persönliche Erscheinungspflichten effektiv abgeschafft und durch praktikable digitale Prozesse ersetzt werden.

Einführung eines Normenkontrollrat auf Landesebene

Ein Normenkontrollrat auf Landesebene z.B. nach Vorbild des Normenkontrollrates Baden-Württemberg sollte eingeführt werden, um die bürokratischen Aufwände von Gesetzentwürfen, Verordnungen und Verwaltungsvorschriften des Landes nachvollziehbar darzustellen. Die Ziele sowie die Umsetzungsschritte von rechtsverbindlichen Entscheidungen müssen transparent sein. Damit soll die Verwaltung mittel- und langfristig leistungsstärker und damit schneller gemacht werden. Unternehmen werden so entlastet und die Wettbewerbsfähigkeit des Landes gestärkt.

Ladenöffnungsgesetz: Innovationen ermöglichen und Nahversorgung verbessern

Durch eine Reform des Ladenöffnungsgesetzes sollen die Nahversorgung gerade im ländlichen Raum verbessert, Innovationen im Handel ermöglicht und die Chancen der Digitalisierung genutzt werden. Dazu sollte für hybride Verkaufsstellen, die außerhalb der regulären Öffnungszeiten vollautomatisiert betrieben werden, sowie für vollautomatisierte Verkaufsstellen ohne Personal, die Möglichkeit zur Öffnung an sieben Tagen die Woche rund um die Uhr geschaffen werden.
Zudem sollten verkaufsoffene Sonntage bürokratieärmer und rechtssicher umgesetzt werden können. Verkaufsoffene Sonntage sollten daher auf Antrag automatisch genehmigt werden, wenn die entsprechende Anlassveranstaltung bereits dreimal Anlass für die Genehmigung eines verkaufsoffenen Sonntags war. Zudem sollte die Möglichkeit der Durchführung eines verkaufsoffenen Sonntags einem der ersten beiden Adventswochenenden im Dezember eingeführt werden.

Anzeigepflicht statt Erlaubnispflicht in der Gastronomie

Rheinland-Pfalz sollte die Erlaubnispflicht beim Ausschank von alkoholischen Getränken im Gaststättenrecht abschaffen und durch eine einfache Anzeigepflicht ersetzen. Damit wird unnötige Bürokratie abgebaut, Kosten für Gründer werden gesenkt, und ein fairer Wettbewerb mit Nachbarbundesländern wie Hessen und dem Saarland hergestellt. Im Zuge dessen kann auch die IHK-Gaststättenunterrichtung wegfallen, da lebensmittelrechtliche Kenntnisse gemäß Lebensmittelhygieneverordnung durch Fachschulungen ausreichend vermittelt werden.

Zivilschutz eng mit Wirtschaft verzahnen

Unternehmen spielen eine zentrale Rolle in der Krisenvorsorge und -bewältigung. Im Ernstfall können sie zur Aufrechterhaltung der Grundversorgung beitragen. Produktions- und Lieferketten müssen widerstandsfähig sein und kritische Infrastrukturen geschützt werden. Gleichzeitig müssen Betriebe sich auf potenzielle Einschränkungen und Herausforderungen vorbereiten. Rechtssichere und transparente politische Vorgaben über die Anforderungen und Bedarfe sind dafür unabdingbar.

Ersterwerb von Gewerbeimmobilien fördern

Um Gründungen, Nachfolgen oder die Vergrößerung von Unternehmen zu erleichtern, sollte der Ersterwerb von Gewerbegrundstücken vom Land unbürokratisch und schnell gefördert werden bspw. durch einen Freibetrag bei der Grunderwerbssteuer. Damit werden finanzielle Hemmnisse für die Wirtschaft gesenkt und Wachstum gefördert.

Fachkräfteeinwanderung: verlässlich und machbar für die Wirtschaft

Die aktuellen Regelungen zur Fachkräfteeinwanderung sind nach wie vor zu intransparent und zu komplex. Damit internationale Rekrutierung für die Wirtschaft und insbesondere den Mittelstand machbar wird, sollten Einwanderungsprozesse digitalisiert und effizienter miteinander verzahnt werden. Für Arbeitgeber und internationale und Experten sollten verlässliche, zügige und nachvollziehbare Regelungen getroffen werden. Dazu gehören vor allem Visumprozesse und die Erteilung von Aufenthaltstiteln. Eine Professionalisierung trägt zur Standortattraktivität von Rheinland-Pfalz für internationales Know-how bei.

2. Öffentliche Verwaltung digitalisieren und Kräfte bündeln

Komplexe Genehmigungsverfahren verkürzen

Nach dem Vorbild der Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen sollten weitere komplexe Genehmigungsverfahren, z.B. nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz, verkürzt werden, indem die Verfahren auf übergeordneten Ebenen gebündelt werden. Durch einheitliche Ansprechpartner kann eine Beschleunigung der Genehmigungsverfahren erreicht werden.

Moratorium für Standards kommunaler Leistungen

Durch gesetzliche Vorgaben des Bundes und des Landes sind die Standards kommunal bereitgestellter Leistungen zunehmend gestiegen, bspw. bei Bau und Betrieb von Kindertagesstätten. Dadurch sind die Kosten und die bürokratischen Lasten gestiegen. Statt Standards weiter zu erhöhen oder neue Ansprüche für die Bevölkerung einzuführen, sollten zunächst vorhandene Vorgaben zu Standards erreicht oder auf ein tatsächlich realisierbares Maß reduziert werden.

Digitale Unternehmensgründung und -nachfolge

Die digitale Unternehmensgründung und -nachfolge sollte für alle Unternehmensformen über ein landesweit einheitliches Portal, beispielsweise nach dem Vorbild des WirtschaftsServiceportal NRW, geregelt werden. Einheitlichkeit und Nachvollziehbarkeit sowie die medienbruchfreie, digitale Verfügbarkeit des Service minimieren Hürden für Gründungsinteressierte.

Zentrale Informationsstelle für die Startup-Community schaffen und Digital Hubs einbinden

Für Gründungsinteressierte sollte lediglich eine zentrale Anlaufstelle beim Land eingerichtet werden, die Interessierte zu den für die Gründung relevanten Themen informiert. Die Verteilung auf mehrere Institutionen innerhalb des Wirtschaftsministeriums (Innovationsagentur und Startup-Office) schafft zusätzliche Unsicherheiten und kostet Zeit. Die Rolle der IHKs als bewährte Erstberatungsstelle mit niedrigschwelligem Zugang für Gründer sollte gestärkt und in die landesweite Koordination, im Zusammenspiel mit den Digital Hubs als Gründungszentren, fest eingebunden werden.

Open-Data-Gesetz rasch umsetzen und ausweiten

Die Regelungen des Open-Data-Gesetzes sollten auch auf Gebietskörperschaften und Kommunen ausgeweitet und werden. Alle staatlichen Einrichtungen in Rheinland-Pfalz sollten nicht-personenbezogenen Daten sammeln, aufbereiten und auf der Open-Data-Plattform des Landes zeitnah veröffentlichen. Auf dieser Grundlage können neue digitale Geschäftsmodelle entwickelt und somit die Grundlagen für Startups und Ausgründungen geschaffen werden.

Außenwirtschaftsförderung stärken und neue Märkte erschließen

Die rheinland-pfälzische Industrie ist besonders exportorientiert. Mehr als die Hälfte der Umsätze werden im Ausland erzielt. Die Exportquote lag im Jahr 2023 um 3,1 Prozentpunkte über dem Bundesdurchschnitt, der Industrieumsatz und somit auch die Exportumsatz sinken jedoch signifikant. Rheinland-Pfalz braucht ein diversifiziertes, starkes Förderprogramm, um die Unternehmen gezielt auf Auslandsmärkten zu unterstützen. Doppelstrukturen sind dabei zu vermeiden.

3. Verkehrsinfrastruktur und Energienetze besser erhalten und schneller ausbauen: Sondervermögen des Bundes fokussieren

Infrastrukturen an Transformation ausrichten

Das Landesentwicklungsprogramm (LEP 5) sollte zügig finalisiert und beschlossen werden. Um die Transformation der Wirtschaft vollziehen zu können, muss im LEP IV die notwendige Infrastruktur ausgewiesen werden. Dies sollte mit der Wirtschaft abgestimmt und umgesetzt werden.

Verkehrsinfrastruktur besser erhalten und schneller ausbauen

In Landesstraßen, Kreisstraßen und Brücken muss stetig und auf hohem Niveau investiert werden, um den Verschleiß zu stoppen und mindestens deren Zustand zu stabilisieren. Um den Wirtschaftsstandort nachhaltig zu sichern, reicht es jedoch nicht aus, nur auf den Erhalt zu setzen. Vielmehr müssen auch in den Neubau von Verkehrsinfrastruktur Investitionen fließen, um die mittel- und langfristig wachsenden Verkehrsströme aufnehmen zu können. Dafür müssen auch die richtigen Rahmenbedingungen geschaffen werden, bspw. durch finanzielle und personelle Stärkung des LBM und die Vereinfachung des Mittelabrufs im Straßenbau durch die Kommunen. Um es den Unternehmen zu ermöglichen, Güter mit alternativen Antrieben zu transportieren, muss die Tank- und Ladeinfrastruktur effizient ausgebaut werden. Hinsichtlich des Klimaschutzes ist es außerdem erforderlich, die Flächen der Landeshäfen planerisch zu sichern und sie als multimodale Mobilitätshubs zu stärken und auszubauen.

Rheinland-Pfalz zum Gewinner der energetischen Transformation machen

Rheinland-Pfalz muss seine energiepolitischen Ziele sowie die Klimaneutralität erreichen, ohne der Wirtschaft zu schaden und eine Deindustrialisierung zu bewirken. Gleichzeitig muss die Versorgungssicherheit und die Bezahlbarkeit von Energie gewährleistet sein. Dazu muss die Flexibilisierung der Energienetze fokussiert werden, ebenso, wie der technologieoffene Wasserstoffhochlauf. Der vereinfachte und beschleunigte Aus- und Umbau der Energienetze ist mit Priorität voranzutreiben. Zudem sollte netzdienliche Energiespeicherstrategie entwickelt werden. Auch müssen CCS-/ CCU-Strategien der gewerblichen Wirtschaft zwecks Handhabe unvermeidbarer, prozessindizierter Treibhausgasemissionen ermöglicht werden. Heimische Potenziale, wie Geothermie und Biomasse, sollten für das Erreichen der Klimaneutralität stärker in den Blick genommen werden.

Mehr Gewerbe- und Industrieflächen im LEP 5 ausweisen

Vielerorts fehlen in Rheinland-Pfalz Gewerbe- und Industrieflächen. Eine erfolgreiche Ansiedlungspolitik und damit eine nachhaltige Stärkung der Wirtschaftsstruktur ist nur möglich, wenn Flächen angebotsorientiert ausgewiesen werden. Im LEP 5 sollten daher die Voraussetzungen für eine bedarfsgerechte und möglichst flexible Bereitstellung von Gewerbeflächen und Flächen für den Rohstoffabbau geschaffen werden.

4. Öffentliche Haushalte sanieren, Kommunalstruktur reformieren, Investitionen erhöhen

Kommunale Finanzausstattung: Konnexitätsprinzip einhalten - kommunale Sondersteuern und gesplittete Hebesätze in der Grundsteuer B abschaffen

Die Haushaltslage der Kommunen ist stark angespannt. Grund dafür ist auch die gestiegene Zahl von übertragenen Aufgaben und die sich daraus ergebende Anforderungen und (Zusatz-)Kosten. Um die Handlungsfähigkeit der Kommunen sicherzustellen, muss das Konnexitätsprinzip konsequent zur Anwendung kommen. Das Land sollte hierzu auch im Bund darauf hinwirken, dass dort die entsprechenden Mittel für die Kommunen bereitgestellt werden.
Durch eine unzureichende Finanzausstattung der Kommunen sind diese vielfach einem hohen Druck zur Erhöhung bestehender Steuern und Hebesätze als auch zur Einführung neuer kommunaler Sondersteuern ausgesetzt. Hierzu zählen beispielsweise die Bettensteuer und die Verpackungssteuer. Eine auskömmliche Finanzausstattung der Kommunen soll kommunale Gestaltungsspielräume eröffnen und auch der Erhebung weiterer kommunaler Sondersteuern vorbeugen. Darüber hinaus soll das Land auf die Kommunen einwirken, bereits bestehende Sondersteuern wieder abzuschaffen. Dies betrifft insbesondere Verpackungs- und Bettensteuer.
Dabei sollte auch die Möglichkeit für Kommunen, gesplittete Hebesätze bei der Grundsteuer B einführen zu können, ebenfalls rückgängig gemacht werden. Die Trennung der Hebesätze für gewerblich und privat genutzte Grundstücke führt faktisch zu einer neuen Grundgewerbesteuer, die eine weitere kommunale Steuererhöhungsspirale für Unternehmen in Gang setzt. Das steht im Gegensatz zu den Initiativen des Bundes, die Steuerlast für Unternehmen zu reduzieren, um Investitionen und Wachstum anzureizen.
Über die auskömmliche Finanzierung der Kommunen hinausgehende Förderprogramme sollten zudem unbürokratischer und einfacher werden, damit auch kleinere Kommunen profitieren können. Dabei sind Pauschalmittel und eine bessere Grundfinanzierung der Kommunen vorzuziehen.

Interkommunale Zusammenarbeit ausbauen und Gebietsreform weiterführen

Rheinland-Pfalz hat eine sehr kleinteilige Kommunalstruktur. Es besteht erheblicher Reformbedarf. Das Land sollte daher die interkommunale Zusammenarbeit und die Einführung von Shared-Services stärker fördern. Dadurch können Synergie-, Einspar- und Effizienzpotenziale – etwa bei der Bereitstellung von Dienstleistungen – gehoben, Verwaltungsdigitalisierung erleichtert, Standards vereinheitlicht, Servicequalität und Kundenorientierung verbessert, bürokratischer Aufwand reduziert, Know-how und Aufgaben gebündelt und dem Fachkräftemangel in den Kommunen begegnet werden. Pflichtaufgaben können so besser umgesetzt werden. Zudem sollte die Kommunal- und Verwaltungsreform von 2009 fortgeführt werden. Das Land kann über Prämien für Fusionen kommunaler Gebietskörperschaften Anreize schaffen.

Landeshaushalt sanieren

Trotz großer Rücklagen ist auch die Haushaltslage des Landes angespannt. Die Investitionsquote von Rheinland-Pfalz ist im Vergleich zu anderen Bundesländern niedrig. Das Land sollte daher Investitionen insbesondere in die öffentliche Infrastruktur deutlich erhöhen, und das Geld weniger für Schuldentilgung und Rücklagen verwenden. Zur Umsetzung der Bundesmittel aus dem Sondervermögen Infrastruktur müssen Vereinfachungen beschlossen und insbesondere die Landesbetriebe Mobilität und Bauen personell gestärkt werden – auch, indem Kapazitäten aus anderen Verwaltungsteilen genutzt werden.

5. Fachkräftesicherung durch Aus-, Weiterbildung und Zuwanderung meistern

Ausbildungsreife der Schulabgänger stärken

Die Anzahl der Schulabgänger ohne Schulabschluss steigt in Rheinland-Pfalz seit 2016 kontinuierlich. Das Land muss daher den bildungspolitischen Rahmen schaffen, um die steigende Quote von Schulabgängern ohne Schulabschluss zu verringern. Zudem sind viele Schulabgänger mit Abschluss immer häufiger noch nicht ausbildungsreif im Hinblick auf ihre Fähigkeiten und Kompetenzen im persönlichen und sozialen Bereich. Das Land sollte dafür sorgen, dass ein Fokus auf dem sicheren Erwerb der Grundkompetenzen liegt und Sprachunterricht für Zugewanderte bei Bedarf unkompliziert und zeitnah angeboten wird. Zudem sollte die Lehrerfortbildung im Hinblick auf die Berufs- und Arbeitswelt optimiert werden.

Welcome Center als Marke stärken

Seit 2015 bieten die vier rheinland-pfälzischen IHK Welcome Center ein umfangreiches Serviceangebot für Unternehmen und internationale Fachkräfte durch Beratung zu Anwerbung, beruflicher Anerkennung und Integration an. Die IHK Welcome Center wirken vor Ort als Lotsen und fördern im Verbund mit den AHKs die Erwerbsmigration nach Rheinland-Pfalz. Das Land sollte dieses Angebot der IHKs auch zukünftig fördern und stärken, um dem steigenden Fachkräftemangel zu begegnen. Eine enge Zusammenarbeit zwischen dem Land und den IHKs ist dafür unbedingt erforderlich.

Kinderbetreuung ausbauen, Erwerbsbeteiligung erhöhen

Das Land sollte die Kommunen beim Ausbau der Kinderbetreuung stärker unterstützen. Dazu gehören Bau und Betrieb der Einrichtungen, Ausbildung von Fachkräften und die Unterstützung bei der Umsetzung des Ganztagsbetreuungsanspruchs an Grundschulen. Ein zuverlässiges, bedarfsgerechtes und flächendeckendes Angebot an Betreuungsmöglichkeiten für Kinder erhöht die Vereinbarkeit von Familie und Beruf und den Anreiz zur stärkeren Erwerbsbeteiligung unter den Eltern.

Berufsbegleitende Weiterbildung stärken

Durch den Abbau von Zugangshürden und eine verlässliche Finanzierung muss die Weiterbildung durch das Land unterstützt werden, um den Fachkräftenachwuchs zu sichern.

Studienzweiflern/ Studienabbrechern den Weg in die berufliche Aus- und Weiterbildung erleichtern

Für Hochschulen in Rheinland-Pfalz soll die Möglichkeit und die Verpflichtung geschaffen werden, diese Zielgruppe nach zwei ergebnislosen Semestern zu kontaktieren und zu einer Beratung einzuladen. Hier kann auch das bereits bestehende Beratungsangebot der Industrie- und Handelskammern unterstützen. Ziel ist es, Perspektiven für Studienzweifler aufzeigen und erfolglose Langzeit-Studierende zu vermeiden.

Ökonomische Bildung in allen Studiengängen verbindlich verankern

Durch verbindliche ökonomische Bildung in allen Studiengängen sollen Studierende zu Selbstständigkeit und Unternehmertum motiviert und erste Grundlagen dazu vermittelt werden. Dabei können die IHKs mit den Bereichen Existenzgründung und Weiterbildung unterstützen und ökonomische Bildung mit gezielter Berufsorientierung verknüpfen.
Über uns:
Die vier rheinland-pfälzischen Industrie- und Handelskammern (IHKs) bilden auf Landesebene eine Arbeitsgemeinschaft, die die Vertretung des Gesamtinteresses der rund 265.000 Mitgliedsunternehmen aus Industrie, Handel und Dienstleistungen gegenüber der Bundes- und Landespolitik sowie gegenüber anderen Organisationen arbeitsteilig organisiert.
Ansprechpartner für die vorliegende Stellungnahme:
IHK-Arbeitsgemeinschaft Rheinland-Pfalz
c/o IHK Koblenz
Schlossstr. 2
56068 Koblenz
Kompetenzteam Politikkoordination und Umfragen