Investitionsgarantien

Risiken auf neuen Märkten absichern

Investitionsgarantien sind eine Form der Außenwirtschaftsförderung. Der Bund übernimmt dabei Garantien für Investitionen deutscher Unternehmen im Ausland zum Schutz gegen politische Risiken. Dazu zählen Enteignung, Krieg, Revolution, Konvertierungs- und Transferrisiken sowie Zahlungsunfähigkeit des Gastlandes. In vielen Entwicklungs- und Schwellenländern sind die Risiken besonders hoch. Der Bund betreibt zunächst ein effektives Krisenmanagement, um drohende Schäden zu verhindern und springt ein, wenn dem investierenden Unternehmen doch ein Schaden entstanden ist. Der Selbstbehalt im Schadensfall beträgt 5 %. Investitionsgarantien stellen damit eine wichtige Absicherung für die immer bedeutsamer werdenden Direktinvestitionen deutscher Unternehmen in Entwicklungs- und Schwellenländern dar und helfen wirksam bei deren Marterschließung auch in unsicheren Zeiten.
Direktinvestitionen sind langfristige Investitionen in ausländische Unternehmen. Sie umfassen zum Beispiel Beteiligungen an Projektgesellschaften im Ausland oder langfristige, beteiligungsähnliche Darlehen zur Finanzierung örtlicher Kosten bei einem Auslandsprojekt. Direktinvestitionen dienen dazu, im Ausland Fuß zu fassen und dort Geschäfte aufzubauen. Die Zahl der deutschen Direktinvestitionen ist in den letzten Jahren stark gestiegen. Sie erreichte 2021 einen neuen Rekordwert von knapp 52 Milliarden Euro. Die Bundesgarantien unterstützen diesen Trend, indem sie solche Investitionen absichern.
Direktinvestitionen ermöglichen es Unternehmen, neue Absatzmärkte und günstige Standortbedingungen im Ausland zu erschließen. Zudem kann durch Produktion vor Ort die Wettbewerbsfähigkeit gesteigert werden. Direktinvestitionen sind aber auch mit höheren Risiken verbunden. Hier kommen die Investitionsgarantien des Bundes ins Spiel. Mit ihrer Hilfe können die Vorteile der Internationalisierung genutzt werden, während die Risiken abgesichert sind. Das erleichtert deutschen Unternehmen den Markteintritt in Entwicklungs- und Schwellenländer.  Auch kleinere und mittlere Unternehmen nutzen in den letzten Jahren verstärkt die Investitionsgarantien des Bundes. Absicherungsfähig sind Investitionen jeglicher Größenordnung. Im Jahr 2022 hat der Bund beispielsweise Garantien in einer Bandbreite von ca. 200.000 Euro bis 652 Millionen Euro übernommen. Damit können auch kleinere Unternehmen Auslandsinvestitionen sicher tätigen. Die Bundesgarantien unterstützen so die Internationalisierung des deutschen Mittelstandes.

Warum gibt es Exportkreditgarantien?

Exportkreditgarantien sind eine weitere Säule der Außenwirtschaftsförderung. Sie unterstützen deutsche Exporteure beim Absatz ihrer Produkte und Leistungen im Ausland. Denn Exportkreditgarantien sichern Ausfuhrgeschäfte gegen politische und wirtschaftliche Risiken ab. Das reduziert das Zahlungsausfallrisiko für exportierende Unternehmen. Gerade bei Exporten in Entwicklungs- und Schwellenländer sind solche Absicherungen wichtig. Exportkreditgarantien ermöglichen es deutschen Unternehmen, Ausfuhren in diese Länder aufzunehmen, die ohne staatliche Absicherung zu riskant wären.

Bundesgarantien: Wem hilft der Staat damit?


Bundesgarantien sichern in erster Linie deutsche Unternehmen bei Investitionen und Exporten ins Ausland ab. Davon profitieren vor allem kleine und mittelständische Unternehmen. So können deutsche Exporteure und Investoren Auslandsgeschäfte eingehen, die ohne eine Absicherung mit den Garantien des Bundes zu riskant wären. Aber auch die deutsche Volkswirtschaft allgemein profitiert. Denn die Bundesgarantien fördern Auslandsinvestitionen und Exporte. Das stärkt die internationalen Wirtschaftsbeziehungen und den Wirtschaftsstandort Deutschland. Die Investitions- und Exportkreditgarantien sind daher ein wichtiger Baustein der staatlichen Wirtschaftsförderung.

Wer kann Exportkredit- und Investitionsgarantien beantragen?


Exportkredit- und Investitionsgarantien können grundsätzlich alle deutschen Unternehmen beantragen. Die Exportkreditgarantien (sogenannte Hermesdeckungen) dienen vor allem der Unterstützung kleiner und mittelständischer Unternehmen. Die Exportkreditgarantien werden von der Euler Hermes Aktiengesellschaft im Auftrag und für Rechnung des Bundes bearbeitet. Interessenten können sich direkt an die Firmenberater der Euler Hermes Aktiengesellschaft wenden. Auch Kreditinstitute und Leasinggesellschaften können Exportkreditgarantien beantragen, wenn sie einen Exportkredit vergeben oder ein Leasinggeschäft abschließen. Die Euler Hermes Aktiengesellschaft prüft dabei das Ausfallrisiko des Exportgeschäfts. Ist das Geschäft grundsätzlich förderungswürdig und risikomäßig vertretbar, kann eine Exportkreditgarantie gewährt werden. Dies bedeutet, dass u.a. damit neue Absatzmärkte erschlossen werden können und kein möglicher Schaden absehbar ist. Die Investitionsgarantien werden von der PricewaterhouseCoopers GmbH WPG bearbeitet. Interessenten können sich direkt mit PwC in Verbindung setzen.
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