Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz

Novellierung Fachkräfteeinwanderungsgesetz 2023

Die Zahl der offenen Stellen in ganz Deutschland ist so hoch wie noch nie. Ohne die Zuwanderung von Fachkräften aus dem Ausland ist die Lücke nicht zu schließen. Um mehr Menschen aus Ländern außerhalb der EU für eine Arbeit in Deutschland zu gewinnen, hat die Bundesregierung die Regelungen zur Fachkräfteeinwanderung angepasst. Das neue Fachkräfteeinwanderungsgesetz besteht aus mehreren Teilen. Die angepassten Regelungen treten ab November 2023 schrittweise in Kraft.
Hier finden Sie einen ersten Überblick über die wesentlichen Neuerungen mit Stand zum Juli 2023. Die Welcome Center RLP unterstützen Sie gerne bei Fragen.
Für Fachkräfte wird es grundsätzlich drei Säulen für die Einreise geben.
  • Die Fachkräftesäule bleibt das zentrale Element der Einwanderung. Personen mit in Deutschland anerkannter Qualifikation sollen zukünftig jede Beschäftigung (im nicht reglementierten Bereich) ausüben dürfen - unabhängig von ihrer fachlichen Qualifikation. Bei teilweiser Gleichwertigkeit der beruflichen Qualifikation bleiben nun drei Jahre Zeit, die volle Anerkennung nachzuholen (anstatt bisher 2 Jahre). Zudem wird die Einreise zur Ausbildung wird durch die Abschaffung der Vorrangprüfung erleichtert. Und: Die Gehaltsschwellen für die Blaue Karte EU werden gesenkt (50 % der Beitragsbemessungsgrenze, aktuell 43.800 Euro bzw. 39.682,80 Euro für Engpassberufe und Berufsanfänger) und schaffen attraktivere Bedingungen für Berufseinsteigerinnen und Berufseinsteiger.
  • Die Erfahrungssäule ermöglicht es Fachkräften, die in ihrem Heimatland einen staatlich anerkannten Berufs- oder Hochschulabschluss absolviert haben und über zweijährige Berufserfahrung verfügen, ohne formale Anerkennung nach Deutschland einzureisen. Das Mindestgehalt liegt bei ca. 40.000€ in 2023, bzw. Abweichungen bei Tarifbindung. Dies gilt für nicht reglementierte Berufe. Im Rahmen der Sonderregelung für berufserfahrene IT-Spezialisten, die bisher bereits ohne Abschluss nach Deutschland kommen konnten, wird die Gehaltsschwelle gesenkt und auf den Nachweis von Deutschkenntnissen verzichtet. Zuletzt sieht die sogenannte Anerkennungspartnerschaft vor, bereits vor Einleitung des Anerkennungsverfahrens im voraussichtlichen Zielberuf in Deutschland beschäftigt werden zu können.
  • Die Potenzialsäule beinhaltet die Einführung einer Chancenkarte zur Arbeitssuche oder zur Wahrnehmung von Maßnahmen der beruflichen Anerkennung und basiert auf einem Punktesystem. Punkte werden für Qualifikation, Sprachkenntnisse, Berufserfahrung, Deutschlandbezug und Alter vergeben. Eine Chancenkarte wird erteilt, wenn es sich um eine anerkannte Fachkraft handelt oder mindestens 6 Punkte geltend machen kann. Eine Probebeschäftigung bis zu 2 Wochen, sowie eine Nebenbeschäftigung von 20h/Woche sind möglich. Für die Ausbildungsplatzsuche über die Potenzialsäule wurden das Höchstalter auf 35 Jahre und der Suchzeitraum auf 9 Monate erhöht.
Ergänzend wird die sogenannte Westbalkanregelung ausgeweitet, die Staatsangehörige aus Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Montenegro, Nordmazedonien und Serbien nutzen können. Eine Beschäftigung kann nun ohne den Nachweis einer formalen Qualifikation erfolgen. Ab 2023 soll die Befristung entfallen, die Westbalkanregelung also dauerhaft gelten. Zudem wurden die möglichen Einreisen von 25.000 auf 50.000 Personen verdoppelt.
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