Kurze Umfrage

US-Zusatzzölle: Ausnahmen für konkrete Produktpositionen einbringen

Die USA führen derzeit mehrere handelspolitische Untersuchungen durch, die auch deutsche und europäische Unternehmen betreffen können.
Mögliche Folgen sind zusätzliche Zölle auf bestimmte Waren. Unternehmen haben jetzt die Möglichkeit, konkrete Waren und Zolltarifnummern für mögliche Ausnahmen anzuregen. Die Angaben sollen in eine gemeinsame Stellungnahme der DIHK einfließen und helfen, Ausnahmebedarfe gegenüber der US-Seite nachvollziehbar zu begründen.
Darüber hinaus können Unternehmen auch nichttarifäre Handelshemmnisse in den USA einbringen. Dazu zählen regulatorische, administrative oder praktische Hürden, die den Marktzugang oder die Geschäftstätigkeit in den USA erschweren – auch auf Ebene einzelner Bundesstaaten oder lokal.
Die Punkte können bis zum 9. Juli 2026 anonym in das Formular eingetragen werden. Ziel ist es, konkrete Unternehmensinteressen sichtbar zu machen, damit sie in den weiteren Gesprächen zwischen der EU und den USA berücksichtigt werden können.