Neuer EU-USA-Handelsrahmen: Was auf exportorientierte Unternehmen zukommt

Politische Einigung bringt Chancen – aber auch Unsicherheiten

Am 27. Juli 2025 haben die Europäische Kommission und die US-Regierung eine politische Einigung über einen neuen transatlantischen Handelsrahmen verkündet. Auch wenn das Abkommen noch nicht rechtsverbindlich ist, stellt es einen bedeutenden Schritt dar, mit direkten Auswirkungen auf europäische Industrieunternehmen, die in die USA exportieren oder dort investieren.

Einheitlicher US-Zollsatz von 15 % auf nahezu alle EU-Exporte

Zentrales Element der Einigung ist die Einführung eines einheitlichen US-Zollsatzes von 15 % auf nahezu alle EU-Warenexporte – auch auf vormals stark belastete Warengruppen wie Autos und Autoteile. Damit werden sowohl die bisherigen MFN-Zölle als auch Sonderzölle („Strafzölle“) durch einen einheitlichen Satz ersetzt. Für viele Unternehmen bedeutet dies Planungssicherheit und teilweise sogar eine spürbare Entlastung – insbesondere im Vergleich zu dem zwischenzeitlich angedrohten US-reziproken Zusatzzoll von 30 %.
Besonders wichtig: Der 15 %-Zollsatz soll künftig als Obergrenze für mögliche zukünftige US-Zölle auf Halbleiter und Pharmazeutika dienen – auch im Fall von Sondermaßnahmen nach Section 232 des US-Handelsrechts. Solange keine entsprechenden Zusatzmaßnahmen beschlossen werden, bleiben diese Produktgruppen weiterhin vom regulären US-MFN-Zollsatz erfasst. Für europäische Exporteure bedeutet das kurzfristig keine Änderung, jedoch besteht mittelfristig ein erhöhtes Risiko, dass insbesondere pharmazeutische Produkte künftig dem neuen US-Basiszollsatz von 15 % unterliegen. Unternehmen in diesen Branchen sollten dies bei ihrer Export- und Preisstrategie frühzeitig berücksichtigen.

EU-seitiger Zollabbau auf US-Industriegüter

Im Gegenzug hebt die EU laut US-Darstellung sämtliche verbleibenden Zölle auf US-Industriegüter vollständig auf. Für europäische Unternehmen bedeutet das eine weitere Marktöffnung – verbunden mit steigendem Wettbewerbsdruck durch US-Hersteller.
Gleichzeitig soll es für strategische Güter wie Flugzeuge, Flugzeugteile, bestimmte Chemikalien, seltene Erden und Halbleitertechnik beidseitig zu Nullzöllen kommen. Hier stehen jedoch noch Details und genaue Produktlisten aus.

Kritische Rohstoffe: Weiterhin hohe Zölle auf Stahl, Aluminium und Kupfer

Für viele industrielle Exporteure besonders relevant: Die bestehenden US-Zölle von 50 % auf Stahl, Aluminium und deren Derivate bleiben laut US-Seite bestehen. Auch der neue Kupferzoll von 50 % soll wie geplant ab dem 1. August gelten. Zwar signalisiert die EU Verhandlungsbereitschaft über Quotenmodelle oder Zollabbau – konkrete Zusagen liegen aber nicht vor. Für betroffene Branchen bleiben diese Importbedingungen damit vorerst ein gravierender Kostenfaktor.

Gemischte Bilanz für europäische Exporteure – Belastung bleibt trotz Einigung

Für europäische Industrieunternehmen bringt die transatlantische Einigung Licht und Schatten: Die Abwendung eines US-Zusatz-Basiszolls von 30 % verhindert eine massive Eskalation und sorgt für spürbare Erleichterung – insbesondere in stark betroffenen Sektoren wie der Automobilindustrie, für die der neue einheitliche Zollsatz von 15 % sogar fast einer Halbierung der US-Zölle entspricht.
Gleichzeitig bleibt festzuhalten: Ein flächendeckender US-Basiszoll von 15 % auf nahezu alle EU-Industriegüter stellt eine erhebliche Belastung für exportorientierte Unternehmen dar – vor allem für Branchen, die bislang von zollfreiem Handel profitiert haben.
Empfehlung: Europäische Unternehmen sollten die weitere Entwicklung aktiv beobachten – insbesondere die Ausgestaltung der Ursprungsregeln, die Konkretisierung der strategischen Nullzolllisten sowie den Zeitpunkt des Inkrafttretens, der derzeit noch offen ist. Eine Umsetzung des neuen Rahmens wird zum 1. August 2025 angestrebt.