Politikbrief

Verkaufsoffene Sonntage rechtssicher und unbürokratisch ermöglichen

Verkaufsoffene Sonntage sind für den stationären Einzelhandel, insbesondere vor dem Hintergrund steigender Marktanteile im Onlinehandel, ein wichtiges Instrument, um die Kundenbindung zu optimieren und die eigene Reichweite zu erhöhen. Durch die zunehmend restriktive Rechtsprechung, verbunden mit wachsendem, bürokratischem Aufwand, konnten verkaufsoffene Sonntage in Rheinland-Pfalz bereits vor der Corona-Krise nur schwer regelkonform festgesetzt werden.
Durch die Corona-Krise ist eine neue rechtliche Situation entstanden, da der zur Sonntagsöffnung notwendige Anlass (Markt, Kirmes, Fest etc.) entweder nicht stattfinden kann oder zumindest zur Disposition steht. Das schwächt den Einzelhandel, der ohnehin mit stark gesunkenen Umsätzen zu kämpfen hat, zusätzlich.
Die Arbeitsgemeinschaft der rheinland-pfälzischen IHKs setzt sich daher für eine zeitnahe, unbürokratische und vor allem rechtssichere Möglichkeit zur Sonntagsöffnung in Rheinland-Pfalz ein.

Was die Politik tun kann

Für den stationären Einzelhandel in unseren Städten und Gemeinden ist es unter den aktuellen Umständen besonders wichtig, eine schnelle und unkomplizierte Lösung für die Sonntagsöffnung zu finden. Daher sollte im ersten Schritt eine Ausnahmeregelung angestrebt werden, die verkaufsoffene Sonntage bis Ende 2021 auch ohne Anlass ermöglicht. Ein solcher, einvernehmlicher Kompromiss muss durch das Land initiiert und vorangebracht werden. 
Auf lange Sicht sollte darüber hinaus eine entsprechende Regelung gefunden werden, um verkaufsoffene Sonntage rechtssicher und unbürokratisch festsetzen zu können. Seitens der Landespolitik ist hierfür auf eine konstruktive Zusammenarbeit von Gewerkschaften, Kirchen, Verbänden und IHKs hinzuwirken. 

Was die IHKs tun

Die IHKs gehen proaktiv auf die einzelnen, verantwortlichen Akteure zu und versuchen einen Konsens zu erreichen, um eine unbürokratische und rechtssichere Festsetzung von verkaufsoffenen Sonntagen zu ermöglichen. Darüber hinaus informiert und berät die IHK Arbeitsgemeinschaft Kommunen und Werbegemeinschaften bei den Bemühungen, verkaufsoffene Sonntage bürokratiearm sowie rechtssicher festzusetzen und versucht die betroffenen Unternehmen bestmöglich zu unterstützen.