Digitalisierung
Digitalisierung der Verwaltung vorantreiben
Die Entwicklung und Umsetzung des OZG beschäftigt die IHK-Organisation schon seit einigen Jahren. Nicht nur, weil wir selbst Adressat dieses Gesetzes sind, sondern auch, weil es unser dringendes Anliegen ist, dass die Verwaltungsdigitalisierung zügig voranschreitet und unsere Mitgliedsunternehmen Verwaltungsleistungen deutlich einfacher und schneller beantragen können.
In den Unternehmen gibt es klare Vorstellungen, wie moderne Verwaltung in der digitalen Welt funktioniert: Anträge für neue Industrieanlagen, Glasfaserleitungen oder Mobilfunkmasten werden auf einer zentralen Plattform online gestellt und ohne Reibungsverluste geprüft und genehmigt. Handel und Gastronomie erhalten per Mausklick Sondergenehmigungen für die Nutzung von Außenflächen. Unternehmen können allen Informations- und Meldepflichten digital nachkommen und müssen Unterlagen nach dem sogenannten Once-only-Prinzip nicht immer wieder neu einreichen.
Doch von einer Welt, in der die Prozesse zwischen Unternehmen und öffentlicher Verwaltung durchgängig digital abgewickelt werden, sind wir noch weit entfernt. 2017 war vorkündet worden, bis Ende 2022 alle Verwaltungsleistungen online zugänglich zu machen. Auch wenn inzwischen zahlreiche Prozesse in der Verwaltung angestoßen wurden, sind die Erwartungen der Unternehmen bei Weitem (noch) nicht erfüllt. Denn es fehlt an einer effektiven Gesamtsteuerung der Digitalisierungsprozesse. Mit dem Auslaufen der OZG-Umsetzungsfrist wurde nun ein Folgegesetz erforderlich. Aus Sicht der IHK-Arbeitsgemeinschaft Rheinland-Pfalz wird sich der digitale Zustand der Verwaltung durch diesen Gesetzesentwurf jedoch kaum ändern.
Bereits der Titel des „Gesetzes zur Änderung des Onlinezugangsgesetzes sowie weiterer Vorschriften“ greift zu kurz: Den Betrieben hilft kein rechtliches Absichern der bisherigen Entwicklungen, sondern nur ein umfassender Ansatz für einen nutzerorientierten Digitalisierungsprozess. Ein solches Gesetz sollte konsequent darauf abzielen, ein praxistaugliches Fundament aus Basisdiensten und -infrastrukturen sowie Standards zu schaffen, auf denen ein innovatives „Ökosystem“ nutzerfreundlicher Dienstleistungen gedeihen kann.
Des Weiteren sind im neuen Gesetz nun keinerlei Umsetzungsfristen mehr vorgesehen. Dafür haben Unternehmen kein Verständnis. Der Gesetzgeber muss vielmehr zeigen, dass er es diesmal ernst meint. Für die wichtigsten Bausteine der Verwaltungsdigitalisierung muss eine verbindliche Zeitplanung erfolgen – Priorisierungen dieser Leistungen liegen schon lange vor.
Bund, Länder und Kommunen haben sich auf den Weg gemacht. Aber nur wenn entscheidende Weichen jetzt auch richtig gestellt werden, kann das Mammutprojekt Verwaltungsdigitalisierung gelingen. Die konkreten Vorschläge der IHK-Organisation für eine erfolgreiche Umsetzung der Digitalisierung der Verwaltung finden sich in der beigefügten Stellungnahme (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 312 KB).