Außenwirtschaft Aktuell

Ausgabe Februar 2023

ÄGYPTEN – Ende der Akkreditiv-Pflicht

Die ägyptische Zentralbank hat die Pflicht zur Verwendung eines Akkreditivs (Letter of Credit, LC) zur Zahlungsabwicklung bei Einfuhren nach Ägypten zum 1. Januar 2023 vollständig aufgehoben. Damit wird der Zahlungsverkehr für Einfuhren nach Ägypten erheblich erleichtert. So ist dann z. B. die Zahlungsbedingung „Cash-against-Documents“ (Vorkasse) wieder möglich.

DEUTSCHLAND – Aktualisierte FAQs zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)

Das neue Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz ist in Kraft getreten. Bis Ende 2023 gilt das Gesetz zunächst für Firmen mit mindestens 3.000 Angestellten. Ab dem 1. Januar 2024 müssen sich alle Unternehmen ab 1.000 Beschäftigen an die Vorgaben halten. Die Kontrolle der Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben übernimmt das BAFA. Die FAQs des BAFAs zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz werden laufend aktualisiert. Zuletzt hinzugekommen sind Fragen/Antworten zu Sorgfaltspflichten und zur Berichtspflicht.

DEUTSCHLAND – Endbeglaubigung von Handelsdokumenten an BfAA übertragen

Für die Legalisierung deutscher öffentlicher Urkunden (z.B. IHK-Ursprungszeugnisse) durch ausländische Konsulate kann u.U. zuvor eine sogenannte „Endbeglaubigung“ erforderlich sein. Mit dem 1. Januar 2023 ist die Zuständigkeit für solche Endbeglaubigungen (und Apostillen) vom Bundesverwaltungsamt (BVA) in Köln auf das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten (BfAA) mit Dienstsitz in Brandenburg an der Havel übertragen worden.
Die Änderung der entsprechenden Verordnung wurde im Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 47 vom 06.12.2022 veröffentlicht. Die Verordnung selbst fokussiert zwar allein auf den Bereich „Apostillen“ für die Beglaubigung von Bundesurkunden für die Verwendung im Ausland. De facto wurde aber auch der Bereich „Endbeglaubigungen von Unterschriften auf öffentlichen Urkunden“ für die Verwendung im Ausland (z.B. Ursprungszeugnisse, Handelsrechnungen) übertragen. Weitere Informationen sind auf der Internetseite des BfAA veröffentlicht.

DEUTSCHAND – Handbuch Ausfuhrgenehmigungen, Genehmigungscodierungen, elektronische Abschreibung aktualisiert

Das "Handbuch Ausfuhrgenehmigungen, Genehmigungscodierungen, elektronische Abschreibung" wurde aktualisiert und steht auf der Website des Zoll unter der Rubrik „Merkblätter“ (LINK) als PDF-Version in der Version 11.0 vom 1. Januar 2023 zum Download bereit.

DEUTSCHLAND – Online-Suche für Statistische Warennummern

Das Statistische Bundesamt (Destatis) bietet eine Online-Suche für Statistische Warennummern an. Hierdurch sind schnelle und interaktive Recherchen von Warennummern möglich. Die Datenbank enthält alle für das jeweils aktuelle Kalenderjahr gültigen Warennummern.

DEUTSCHLAND – Verlängerung und teilweise Änderung der nationalen AGG Nr. 31 und 32

Die AGG Nr. 31 (Vergabe öffentlicher Aufträge) wurde bis zum 31. März 2024 und die AGG Nr. 32 (Schutzausrüstung Ukraine) bis zum 31. Dezember 2023 verlängert. Der Kreis der privilegierten Güter der AGG Nr. 32 wurde erweitert. 

DEUTSCHLAND – Warenursprung und Präferenzen im Bürger- und Geschäftskundenportal

Die deutsche Zollverwaltung hat mitgeteilt, dass die Dienstleistung "Warenursprung und Präferenzen" seit dem 15. Dezember 2022 im Bürger- und Geschäftskundenportal (BuG) verfügbar ist.  Wirtschaftsbeteiligte haben nund die Möglichkeit, nachfolgend genannte Anträge online auf diesem Wege an ihr zuständiges Hauptzollamt zu übermitteln:
  • 0305_online "Online-Antrag auf Erteilung einer verbindlichen Ursprungsauskunft (vUA)"
  • 0441a_online "Online-Antrag auf Bewilligung der buchmäßigen Trennung (bT)"
  • 0442_online "Online-Antrag auf Zulassung als registrierter Ausführer (REX)"
  • 0448a_online "Online-Antrag auf Bewilligung als ermächtigter Ausführer (EA)"
Für den Zugang zu dieser Dienstleistung "Warenursprung und Präferenz" ist ein ELSTER-zertifiziertes Geschäftskundenkonto im Bürger- und Geschäftskundenportal erforderlich.

DEUTSCHLAND – Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik 2023

Wie in jedem Jahr veröffentlicht das Statistische Bundesamt das Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik. Gleichzeitig wird auch die Gegenüberstellung der geänderten Warennummern im Vergleich zum Jahr 2022 veröffentlicht.

EU – Neufassung des Anhangs I zur EU-Dual-Use-VO

Am 11. Januar 2023 wurde die Verordnung (EU) 2023/66 vom 21. Oktober 2022 zur Neufassung der Liste der Güter mit doppeltem Verwendungszweck (Dual-Use) gemäß Anhang I der Verordnung (EU) 2021/821 im Amtsblatt L 009 veröffentlicht. Die Liste umfasst Güter, die sowohl zu zivilen als auch zu militärischen Zwecken genutzt werden können und deshalb einer Ausfuhrgenehmigung bedürfen. Die neue Liste der Dual-Use-Güter trat am 12. Januar 2023 in Kraft.

EU/Kanada – CETA-Gesetz im Bundesgesetzblatt veröffentlicht

Am 20. Januar 2023 wurde das „Gesetz zu dem Umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommen (CETA) zwischen Kanada einerseits und der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten andererseits vom 30. Oktober 2016“ im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und ist somit seit dem 21. Januar 2023 in Kraft.

EU/SINGAPUR – Änderung bei Präferenznachweisen

Die deutsche Zollverwaltung teilt mit, dass für EU-Ausführer das System des "ermächtigten Ausführers" durch das System der "registrierten Ausführers" ersetzt wird. Dies bedeutet, dass Einführer in Singapur seit dem 1. Januar 2023 die Zollpräferenz mit Hilfe von Erklärungen zum Ursprung beantragen müssen, die von in der EU registrierten Ausführern unter Angabe ihrer REX-Nummer ausgefertigt wurden (sogenannte REX-Erklärung).
Übergangszeitraum bis 31. März 2023: Es ist ein Übergangszeitraum vorgesehen, durch den sichergestellt wird, dass die Zollbehörden Singapurs Ursprungserklärungen, die von in der EU ermächtigten Ausführern ausgefertigt wurden, weiterhin bis zum 31. März 2023 akzeptieren.
Weitere Informationen: Zoll

EU/Madagaskar – Änderungen bei Präferenznachweisen

Die deutsche Zollverwaltung teil mit, dass Madagaskar zum 1. Januar 2023 das System des registrierten Ausführers (REX) anwendet. Dies bedeutet, dass Warenverkehrsbescheinigungen EUR.1 und Ursprungserklärungen eines ermächtigten Ausführers seit Jahresbeginn bei der Einfuhr in die EU für eine Präferenzgewährung nicht mehr anerkannt werden.

SCHWEIZ – Neues ZOLL-IT-System Passar

(GTAI) Das neue System Passar wird die bisherigen Systeme NCTS für Versandverfahren sowie e-dec, über das Ein- und Ausfuhren elektronisch angemeldet werden, ersetzen. Die Umstellung erfolgt schrittweise ab 1. Juni 2023 und soll bis Ende 2026 abgeschlossen sein. Während einer Übergangsphase gibt es einen Parallelbetrieb der neuen und alten Systeme. Die Einführung von Passar soll die Prozesse an den Grenzen beschleunigen.
Die Warenanmeldung wird mit einer Transportanmeldung verknüpft, sodass eine automatisierte Aktivierung der Anmeldung an der Grenze möglich ist. Schaltergänge können entfallen, die Grenze kann ohne anzuhalten passiert werden. Hierzu verwenden Transportunternehmen die Activ App. Nur bei etwaigen Kontrollen sind weiterhin Stopps an der Grenze notwendig. Das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) stellt umfangreiches Informationsmaterial über die Umstellung auf Passar zur Verfügung.